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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November hatte das Bundesfinanzministerium zunächst eine Haushaltssperre verfügt. Infolgedessen konnte in zahlreichen Förderprogrammen keine Bewilligung von neuen Vorhaben mehr erfolgen. Wie das BMWK nun mitgeteilt hat, wurde die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, wodurch wieder Anträge in zahlreichen Förderprogrammen gestellt werden können. Wir geben einen Überblick über die Programme (ohne Gewähr auf Vollständigkeit)
Veröffentlicht am: 24. Januar 2024Die im Dezember verhängte Haushaltssperre betraf eine ganze Reihe von wichtigen Förderinstrumenten des Bundes – so z.B. Programme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) oder die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wie das BAFA nun mitgeteilt hat, ist die Antragspause ab sofort in vielen Programmen beendet.
Demnach ist die Antragstellung in den Förderprogrammen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) und Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und deren Bewilligung „unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung“ seit dem 19. Januar 2024 wieder möglich. Dies gilt auch für das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW), welches die Qualifikation von Mitarbeitenden im Kontext von Heizungswärmepumpen fördert. Bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde das Antragsportal am Montag, den 22. Januar 2024, wieder geöffnet. Im Kontext der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird zunächst das Inkrafttreten der novellierten Richtlinie abgewartet – voraussichtlich können dann ab dem 15. Februar 2024 wieder Anträge für die EEW gestellt werden. Über den Zeitverlauf der weiteren Förderprogramme will das BAFA in Kürze informieren.
Nach dem Antragsstopp starten zahlreiche Förderprogramme wieder. AdobeStock_251281461
Fortsetzung von Programmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Am 23. Januar wurde zudem bekanntgegeben, dass auch wieder Anträge im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) entgegengenommen werden – und zwar in den Programmen Kommunalrichtlinie, investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte und E-Lastenfahrradrichtlinie. Nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung können vorliegende Anträge auch schon bewilligt werden. Anträge, die bis zum Stichtag am 4. Dezember 2023 eingegangen sind, haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden. Dies betrifft auch Anträge des Förderschwerpunkts 4.1.11 „Kommunale Wärmeplanung“, der mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 ausgelaufen ist.
Darüber hinaus können laut BMWK u.a. auch in den Programmen „Bundesförderprogramm Serielles Sanieren“, „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie" und „Dekarbonisierung der Industrie“ wieder Anträge gestellt werden. Eine Auflistung mit weiteren Themenbereichen finden Sie beim BMWK.
Neue Förderbedingungen im Rahmen der BEG seit Jahresbeginn
Ausgenommen war während der Antragspause die Förderung im Rahmen des Programms Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden – seit Anfang 2024 gelten jedoch neue Förderbedingungen, die wir bereits hier genauer vorgestellt hatten.
Anders sieht es bei der Neubauförderung (BEG KFN) aus. Das KfW-Programm pausiert aufgrund der ausgeschöpften Fördermittel seit dem 14. Dezember - soll jedoch ebenfalls fortgesetzt werden. Wie wir bei der KfW erfragt haben, soll der Wiederstart der KfW-Förderprogramme nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 erfolgen und könnte sukzessive ab der ersten Februarhälfte beginnen. Wir werden auf unserer Webseite und im Newsletter darüber berichten, welche KfW-Programme zu welchem Zeitpunkt wieder starten.