Bundesnetzagentur definiert Anforderungen für "Besondere Solaranlagen"

Chancen für PV-Anlagen auf Parkplätzen jetzt deutlich verbessert

Bei der nächsten Innovationsausschreibung im EEG im April 2022 werden erstmals Photovoltaik-Anlagen bevorzugt behandelt, die eine Doppelnutzung mit landwirtschaftlichen Ackerflächen, Parkplätzen oder Gewässern ermöglichen. Die Bundesnetzagentur hat in diesem Zusammenhang nun die Anforderungen für diese sogenannten „besonderen Solaranlagen" definiert.

Zusammen mit PV-Anlagen auf Gewässern (Floating-PV) und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (Agri-PV), können zukünftig PV-Anlagen auf Parkflächen in der Rubrik „Besondere Solaranlagen" an den Innovationsausschreibungen im EEG teilnehmen. Die genauen Bedingungen dazu hat jetzt die Bundesnetzagentur bekanntgegeben. Damit sind die Randbedingungen für die erste Ausschreibungsrunde am 01.04.2022 klar.

Agro-PV:
Agro-PV-Anlagen sind laut Bundesnetzagentur auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten, die dem Anbau von Nutzpflanzen oder Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen dienen. Die Flächen müssen dabei nach einer Errichtung einer PV-Anlage mindestens 66 Prozent des Ertrags der Kulturpflanzen eines Referenzertrags von einer Fläche ohne Photovoltaik-Anlage erreichen.

Floating-PV:
Für Solaranlagen auf Gewässern gibt es hinsichtlich der nutzbaren Gewässerflächen keine weitreichenden Beschränkungen. Bei der Errichtung von Floating-PV-Anlagen müssen allerdings die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes eingehalten werden.

Parkplatz-PV
Auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Parkplätzen können PV-Anlagen errichtet werden, wenn sie die Nutzung des Parkraums nicht zu stark einschränken. Parkplätze dürfen jedoch nicht vorrangig der Errichtung von PV-Anlagen dienen und die Größe der Anlagen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Parkbedarf stehen. Es dürfen jedoch auch Flächen für Parkplatz-PV genutzt werden, die nicht zum Parken, sondern z.B. zum Manövrieren genutzt werden.

Bisher standen Parkflächen als „sonstige bauliche Anlagen" bei der EEG-Ausschreibung in direktem Wettbewerb zu anderen Freiflächenanlagen. Dort hatten sie aber wegen der höheren Kosten insbesondere für die Aufständerung bisher kaum eine Chance. Es ist davon auszugehen, dass es allein in Niedersachsen rund 2.100 ha Parkflächen mit einem theoretischen Solarenergiepotenzial von 3,8 GW gibt – das entspricht in etwa der in den letzten 20 Jahren insgesamt in Niedersachsen installierten PV-Leistung. Das Land Niedersachsen hat das Potenzial erkannt und im zuletzt ausgelaufenen Förderprogramm für Batteriespeicher einen Bonus für Parkplatzanlagen verankert.

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Die Vorteile der Innovationsausschreibung

Der Grundkonzeption der Innovationsausschreibung entsprechend müssen die genannten Anlagen als Kombinationsanlagen, also in Verbindung mit einer anderen Erneuerbaren Energien Anlage oder mit einem Speicher, realisiert werden. Trotz der genannten Bedingungen gibt es einige Vorteile der Innovationsausschreibungen. Dazu gehört insbesondere die Chance auf höhere Einspeisevergütungen.

Für die Innovationsausschreibungen am 1. April 2022 beträgt die Obergrenze für die Marktprämie, für die in der Ausschreibung geboten werden muss, 7,5 Cent je Kilowattstunde. Diese wird zusätzlich zum Marktwert des Stromes gezahlt. Zudem werden die „besonderen Solaranlagen" bevorzugt ausgewählt, sodass nun auch große Parkplatzanlagen eine realistische Realisierungschance haben, vorausgesetzt, das Ausschreibungsvolumen ist groß genug. Zunächst sind hier 50 MW vorgesehen, die Bundesregierung hat allerdings schon eine Aufstockung auf 150 MW beschlossen, die aktuell jedoch noch nicht von der EU freigegeben ist.

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