Das haben schon einige Kommunen erkannt, die mit Hilfe eines kommunalen Energiemanagements (KEM) Energieberichtspflichten erfüllen, Verbräuche monitoren und dabei sowohl Geld sparen als auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie macht seit 2023 Vorgaben für die Erfassung von Verbrauchsdaten, Einsparverpflichtungen und das Energiemanagement für Unternehmen und öffentliche Stellen. Da das aktuelle Energieeffizienzgesetz EnEfG als nationale Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie (EED) deren Anforderungen nicht erfüllt, läuft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Um das zu beheben, wurde am 24.06.2026 im Bundeskabinett ein Entwurf der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen.
In der derzeitigen Gesetzgebung sind Kommunen von der Pflicht zum Energiemanagement ausgenommen (§ 6 (4) EnEfG i.V.m. § 3 Nr. 22 EnEfG). Unabhängig von der aktuellen Bundesgesetzgebung verpflichtet das niedersächsische Klimagesetz Kommunen jedoch bereits seit 2023 dazu, alle drei Jahre einen Energiebericht zu erstellen (§ 17 NKlimaG), die nächste Frist dafür läuft am 31. Dezember 2026 ab. Mit der Erfüllung der Energieberichtspflicht betreiben Kommunen zum Teil schon ein Energiemanagement, womit sie einen Überblick über Verbräuche bekommen und damit die Grundlage für Einsparungen schaffen. Niedersachsen ist auf kommunaler Ebene also schon ein Stück “vor der Welle”, was den betreffenden Verwaltungen jetzt zugutekommt – insbesondere natürlich denen, die KEM schon professionell betreiben.
Die KEAN unterstützt mit zahlreichen Informationsangeboten und der Plattform Kom.EMS. Die Nutzung ist für Kommunen kostenfrei und bietet eine Schritt-für-Schritt Anleitung mit Arbeitshilfen für die Einführung eines kommunalen Energiemanagements.