Stand der Wärmeplanung

Erster Meilenstein in der Kommunalen Wärmeplanung erreicht

Bis zum 30. Juni 2026 mussten bundesweit die ersten Städte und Gemeinden ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Der Stichtag war sowohl für Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen als auch für Kommunen, die ihre Wärmeplanung freiwillig und ohne Bundesförderung durchgeführt haben, bindend. In Niedersachsen lagen zur Jahresmitte 2026 bereits über einhundert Kommunale Wärmepläne – und damit deutlich mehr, als bis zum Stichtag gesetzlich gefordert waren – vor.

Die Kommunale Wärmeplanung hat in den letzten Jahren bereits viele niedersächsische Städte und Gemeinden beschäftig: Seit dem 01. Januar 2024 sind 95 niedersächsische Mittel- und Oberzentren nach dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) zur Wärmeplanung verpflichtet. Darüber hinaus haben zahlreiche Kommunen freiwillig mit ihrer Wärmeplanung begonnen.

Ein erster wichtiger Meilenstein wurde am 30. Juni 2026 erreicht. Bis zu diesem Stichtag mussten sowohl Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen als auch Kommunen, die ihre Wärmeplanung freiwillig und ohne Bundesförderung erstellt und anerkannt haben möchten, ihre Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) abschließen und veröffentlichen. In Niedersachsen lagen zu diesem Zeitpunkt neben den Wärmeplänen der sieben Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen bereits zahlreiche weitere Wärmepläne vor.  Damit wurde die gesetzliche Vorgabe deutlich übertroffen – ein Zeichen dafür, dass die Wärmewende landesweit aktiv vorangetrieben wird!

Stand der Wärmeplanung in Niedersachsen zum 30. Juni 2026. ©KEAN 

Für die übrigen der seit Anfang 2024 verpflichteten Mittel- und Oberzentren endet die Frist am 31. Dezember 2026. Gleiches gilt für Kommunen, die eine freiwillige Wärmeplanung mit Fördermitteln des Bundes (Kommunalrichtlinie) durchführen. Seit dem 01. Januar 2026 sind durch die Novelle des NKlimaG von November 2025 schließlich alle niedersächsischen Kommunen zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Sie müssen ihre Wärmepläne nach den Vorgaben des WPG spätestens bis zum 30. Juni 2028 erstellen. Damit stellt Niedersachsen die flächendeckende Kommunale Wärmeplanung entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben sicher.

Wärmeplanung in den niedersächsischen Großstädten

Die sieben niedersächsischen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen sind ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen und haben ihre Wärmepläne fristgerecht erstellt. Einige dieser Wärmepläne wurden sogar deutlich vor der gesetzlichen Frist fertiggestellt und beim Land eingereicht.

Wärmebedarf und -versorgungsstruktur in den sieben niedersächsischen Großstädten im Vergleich zwischen Ist und Soll für das Zieljahr. Angaben stammen aus dem Wärmeplan der jeweiligen Stadt. ©KEAN 

Bis zum jeweiligen Zieljahr soll der Wärmebedarf reduziert und die Art der Wärmeversorgung maßgeblich umgestellt werden. Nach den Wärmeplänen könnte der Wärmebedarf der sieben Großstädte durch Effizienzsteigerungen und die Transformation der Wärmeversorgung in Summe um rund 20 Prozent reduziert werden. Zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs sollen Nah- und Fernwärmenetze in allen Städten neu- oder ausgebaut und ggf. dekarbonisiert werden. Auch Wärmepumpen werden künftig eine deutlich größere Rolle spielen und Strom sowie Umweltwärme zu wichtigen Bausteinen der dezentralen Wärmeversorgung machen.

Die Wärmeplane zeigen, dass leitungsgebundenes Erdgas die Wärmeversorgung in den Städten derzeit noch maßgeblich prägt. Biogene Brennstoffe sowie Strom und Umweltwärme spielen bislang in allen sieben Großstädten nur eine untergeordnete Rolle.

Die Wärmepläne verdeutlichen zugleich, dass der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängt. Während Hannover und Wolfsburg bereits über große Wärmenetze verfügen, die verdichtet und ausgebaut werden sollen, sind Wärmenetze in Oldenburg und Osnabrück bislang in deutlich geringerem Umfang vorhanden. Der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen ist ein langfristiges Infrastrukturvorhaben, das umfangreiche Planungen, erhebliche Investitionen sowie eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren erfordert.

Um die Wärmewende vor Ort voranzutreiben haben die Großstädte zielgerichtete Maßnahmen in ihren Wärmeplänen verankert: Für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen sollen Machbarkeitsstudien – häufig mit Unterstützung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – erstellt werden, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu untersuchen. Ergänzend planen die Städte Beratungs- und Informationsangebote, etwa durch Kampagnen, zentrale Anlaufstellen oder aufsuchende Beratungen, um Bürger:innen beim Heizungstausch zu unterstützen. Einige Städte wollen die Wärmeplanung zudem dauerhaft in ihren Verwaltungsstrukturen verankern oder Beiräte einrichten. Diese können die beteiligten Akteure begleiten und insbesondere bei Fragen einer sozialverträglichen Umsetzung der Wärmewende beraten.

Weiterführende Informationen zur Wärmeplanung sowie die Abschlussberichte der sieben Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen:

Ausblick für Niedersachsen

Bis zum Ende des Jahres 2026 werden landesweit voraussichtlich etwa zwei Drittel aller Wärmepläne vorliegen. Damit verfügt der Großteil der niedersächsischen Kommunen über eine strategische Grundlage und konkrete Maßnahmen, um die Wärmewende vor Ort schrittweise umzusetzen.

Die ersten Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass mit dem Übergang von der Planung in die Umsetzung zahlreiche neue Fragestellungen entstehen. Einige davon lassen sich nur auf übergeordneter Ebene lösen, andere erfordern individuelle Antworten vor Ort und müssen an die jeweiligen kommunalen Gegebenheiten angepasst werden. Hinzu kommt, dass für viele Umsetzungsschritte bislang noch keine standardisierten Prozesse existieren und involvierte Akteuren praktisches Erfahrungswissen für die Umsetzung in Teilen erst erlernen müssen. Gleichzeitig entstehen in vielen Kommunen bereits innovative Lösungsansätze und wertvolle Praxiserfahrungen. Dazu zählen beispielsweise die Gründung von eigenen Stadt- oder Gemeindewerken, umfangreiche Machbarkeitsstudien für die zukünftige Wärmeversorgung oder niedrigschwellige Beratungs- und Informationsangebote für Bürger:innen. Einige dieser Beispiele haben wir in unseren Facetten der Wärmewende zusammengetragen.

Kontakt

Eike Bronn

0151 531 460 46
eike.bronn [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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