Transformation zur klimafreundlichen Wirtschaft

Förderprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft überarbeitet

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat mehrere Förderprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft überarbeitet, die den Transformationsprozesse hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft beschleunigen sollen. Konkret geht es um die Programme „Niedersachsen Invest GRW“ und „Niedersachsen Invest EFRE“ sowie „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“ für GRW- und EFRE-Gebiete, die seit dem 10.07. über die NBank beantragt werden können. Jährlich stehen im Rahmen der GRW 76 Mio. EUR und für EFRE weitere 25 Mio. EUR zur Verfügung.

Bereitgestellt werden die Gelder zur Förderung aus der von Bund und Land finanzierten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Im Rahmen der „Niedersachsen Invest“-Programme werden einzelbetriebliche Investitionen abhängig vom GRW-Fördergebiet mit 10 bis maximal 35 % bzw. maximal 20 % im EFRE-Gebiet gefördert. Im GRW-Fördergebiet können CO2-mindernde Zusatzinvestitionen optional mitgefördert werden. Im EFRE-Fördergebiet sind diese verpflichtend. Hierbei liegen die üblichen AGVO-Artikel 36, 38, 41 zu Grunde – so dass hier Förderquoten für jene Klimaschutzmaßnahmen von 30 bis 65 % gewährt werden. Für die CO2-mindernden Zusatzinvestitionen muss eine Expertise durch einen Sachverständigen (Energieberater, Architekt, Bauingenieur, o. Ä.) eingereicht werden.

 

Die Programme im Überblick:

 

Niedersachsen Invest GRW

  • Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
  • Was und wie wird gefördert:
    • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 35 % sowie
    • CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 65 %
  • Mehr Informationen zur RL „Niedersachsen Invest GRW“

 

Niedersachsen Invest EFRE

  • Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Wer wird gefördert: KMU der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
  • Was und wer wird gefördert:
    • Einzelbetriebliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 20 % in Verbindung mit
    • CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf mit einem Zuschuss von bis zu 60 %
  • Mehr Informationen zur RL „Niedersachen Invest EFRE“

 

Wirtschaftsnahe Infrastruktur (EFRE + GRW)

  • Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Wer wird gefördert: vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Was wird gefördert: Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten (GRW+EFRE-Fördergebiet) sowie Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz (GRW-Fördergebiet)
  • Wie wird gefördert: variierende Zuschüsse je nach Fördergegenstand und Gebiet
  • Wirtschaftsnahe Infrastruktur (GRW-Gebiete) (nbank.de)
  • Wirtschaftsnahe Infrastruktur (EFRE-Programmgebiete) (nbank.de)

 

Mehr Informationen gibt es auch in der Pressemitteilung der NBank

 

Kontakt

Neele Birnbaum

0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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