Stromnetz:
Zu jedem Zeitpunkt müssen sich Einspeisung und Verbrauch von Strom im Netz die Waage halten, andernfalls wäre die Stabilität des Netzes bedroht. Zeiten erheblicher Überproduktion stellen daher auch eine Herausforderung für die Steuerung des Stromnetzes dar. Die Netzbetreiber sehen deshalb die Notwendigkeit, Anlagen zu solchen Zeiten abregeln oder gar abschalten zu können.
Insbesondere kleine PV-Anlagen bieten diese Möglichkeit bisher nicht. Zugleich stellen Dach-PV-Anlagen mit zwei Dritteln der installierten Leistung den Löwenanteil der PV-Kapazität in Deutschland. Damit ein weiterer PV-Ausbau nicht mittelfristig zu einem Problem für die Netzstabilität wird, soll die Fernsteuerung der Anlagen durch Netzbetreiber ermöglicht werden. Dafür sind Smart-Meter notwendig. Bis diese installiert sind, ist eine Spitzenlastdeckelung für PV-Anlagen im Gespräch, also eine Begrenzung der möglichen Stromeinspeisung auf 60 % der nominalen Leistung der Anlage. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nur 60 % des produzierten Stroms eingespeist werden können, da die Anlagen morgens und abends insgesamt weniger als 60 % der nominalen Leistung produzieren. Bei Ost-West-ausgerichteten PV-Anlagen wird 60 % der nominalen Leistung grundsätzlich nur selten erreicht, da die gesamte Anlage als nominaler Bezugspunkt gilt
Im zukünftigen Energiesystem können auch Zeiten geringer Produktion von Wind- und PV-Strom („Dunkelflaute“) eine Herausforderung sein. Zur erneuerbaren Deckung der sogenannten Residuallast, also der nachgefragten elektrischen Leistung, die aktuell nicht durch Wind- und PV-Strom gedeckt werden kann, sind flexibel einsetzbare Kraftwerke notwendig, z.B. Biomasseanlagen.
Der Ausbau von Biomasseanlagen zur Stromerzeugung wurde zwischen 2004 und 2011 stark vorangetrieben, um einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Nach Ablauf der 20-jährigen Erstförderung ist die Zukunft vieler diesen Anlagen unsicher. Die geplanten Regelungen sehen daher Unterstützungen vor, in dem sie Anreize für eine flexiblere Nutzung setzen.
Zukünftig soll die Förderung auf eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden anstatt auf die jährliche Bemessungsleistung abgestimmt, und der Flexibilitätszuschlag von 65 auf 100 €/kWh erhöht werden. Biogasbestandsanlagen, besonders jene, die an die Wärmeversorgung angeschlossen sind, sollen bis 2027 in einem Zuschlagsverfahren bevorzugt den Zuschlag erhalten. Zudem soll die Anschlussförderung auf 12 Jahre verlängert und Ausschreibungen auf die Jahre 2025 und 2026 gelegt werden. Diese Maßnahmen sollen eine schnelle und zukunftsfähige Integration der Biogasanlagen in das zukünftige Energiesystem ermöglichen.
Fazit:
Die geplanten Änderungen kann man als Teil des „Erwachsenwerdens“ des erneuerbaren Energiesystems betrachten. Jetzt, da die Erneuerbaren eine tragende Rolle in unserem Energiesystem spielen, sind Regeln für Zeiten der Überproduktion zweifelsohne notwendig. Darüber hinaus benötigt es flexibel einsetzbare Kraftwerke, die das Energiesystem in Zeiten von zu wenig Wind und Sonne versorgen. Neue Förderimpulse für die flexiblere Nutzung von Biogasanlagen können dabei einen entsprechenden Beitrag leisten. Diese Änderungen sind jedoch nur ein Schritt auf dem Weg; weitere Gesetzesänderungen werden in der folgenden Legislaturperiode notwendig sein, um den weiterhin schnellen Ausbau der Erneuerbaren durch tragfähige Geschäftsmodelle für Speicher und flexible Verbraucher zu unterstützen.