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Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument der ökologischen Transformation: Sie kappt die Menge der Treibhausgase, die insgesamt ausgestoßen werden dürfen und teilt über einen Zertifikathandel Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen zu. Mit dem BEHG tritt die nationale CO2-Bepreisung für den Zeitraum 2021-2026 neben den europäischen Emissionshandel.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde Ende 2019 gemeinsam mit dem Bundesklimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und führte für den Zeitraum ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Es ergänzt somit den Europäischen Emissionshandel, der bereits seit 2005 besteht und die Betreiber von Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie (sowie inzwischen auch den innereuropäischen Luftverkehr und den Seeverkehr) zum Erwerb von CO2-Zertifikaten verpflichtet.
Die CO2-Bepreisung funktioniert nach dem Prinzip „Cap & Trade“: Es wird ein jährliches Limit („Cap“) festgelegt, welche Menge an THG-Emissionen in den verpflichteten Sektoren insgesamt ausgestoßen werden darf. Wer THG-Emissionen ausstößt, muss sich einen Teil dieses Gesamtausstoßes in Form von Zertifikaten zusichern. Der Handel wird über das nEHS (nationales Emissionshandelssystem) umgesetzt. Die Zertifikate werden dabei jährlich verknappt, um die THG-Emissionen zielgenau zu reduzieren.
Grundsätzlich sollen die Marktteilnehmenden auch untereinander mit den Zertifikaten handeln können, damit zusätzliche finanzielle Anreize zur Einsparung von THG-Emissionen entstehen. Dies ist jedoch erst ab 2026 geplant – bis dahin lassen sich CO2-Zertifikate zu einem sukzessive steigenden Festpreis erwerben.
Der nationale Emissionshandel startete 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Zertifikat, das zum Ausstoß einer Tonne CO2-Äquivalente berechtigt. Für die Folgejahre steigt der Festpreis auf 30 Euro (2022 und 2023), 45 Euro (2024) und 55 Euro (2025).
In Vorbereitung auf einen freien Markt kann ab 2026 innerhalb eines Preiskorridors von 55 bis 65 Euro auch unter den Teilnehmenden gehandelt werden.
Danach soll sich der Preis für CO2-Zertifikate auf einem freien Markt regeln. Ab 2027 ist vorgesehen, auch auf europäischer Ebene einen Emissionshandel für Brennstoffe einzuführen. Der nationale Emissionshandel könnte dann vollständig in das europäische System übergehen.
Weitere Informationen zum nationalen und europäischen Emissionshandel stellt die deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes in ihrer Infothek bereit.
Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nehmen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teil, sondern diejenigen, die die Brenn- und Kraftstoffe in den Wirtschaftsverkehr bringen. Direkt betroffen vom nationalen Emissionshandel sind also lediglich Unternehmen der Mineralölwirtschaft, Großhändler von Brennstoffen oder Gaslieferanten. Letztlich werden die Kosten jedoch an die Verbraucher:innen weitergegeben – die derzeitigen Verbraucherpreise zeigen eine Steigerung zwischen sieben und acht Cent pro Liter für Diesel, Superbenzin und leichtem Heizöl sowie um ca. 0,5 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas.
Im Wärmesektor werden Vermieter:innen seit dem 1. Januar 2023 an den durch das nEHS entstehenden Kosten beteiligt, sodass Mietende die Kosten nicht mehr allein tragen müssen. Für die Vermietenden entstehen weitere Anreize, Investitionen in die Sanierung von Gebäuden vorzunehmen. Zentrale Informationen hierzu hat das BMWK in einem Faktenpapier zusammengestellt.