Im Zentrum der Novelle, die am 11. Dezember 2023 vom Landtag verabschiedet wurde, steht die Anhebung der Klimaziele. So soll Niedersachsen (5 Jahre früher als bisher geplant) bereits 2040 Treibhausgasneutralität erreichen. Die Zwischenziele für 2030 und 2035 wurden ebenfalls angehoben.
Zur Erreichung der Klimaziele sollen diese zusätzlichen Maßnahmen beitragen:
➤ Klimacheck, Klimavorrang und Klimaturbo: Vor dem Erlass von Gesetzen und Verordnungen sind künftig die Auswirkungen auf die Klimaziele zu prüfen. Klimaschutz erhält zudem in Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht, alle klimarelevanten Verfahren des Landes sollen in den Behörden künftig vorrangig bearbeitet werden.
➤ Ein neu einzurichtender Klimarat soll die Landesregierung in Bezug auf die Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik beraten.
➤ Alle Landkreise und kreisfreien Städte sollen ein Klimaschutzmanagements einführen.
➤ Kommunen erhalten im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung einen erleichterten Zugang zu den Daten der örtlichen Energieversorger für eine fachgerechte Planung der Wärmenetze.
➤ Für die neue Aufgabe des Klimaschutzmanagements erhalten die niedersächsischen Kommunen vom Land zusätzliche finanzielle Unterstützung.
➤ Die bestehende PV-Pflicht wird ab 1. Januar 2025 auf den Bereich der grundlegenden Dachsanierung und der Sanierung von Parkplätzen ausgeweitet.
Weitere Informationen
Eine ausführlichere Darstellung der Änderungen durch die Novelle gibt es in diesem Artikel. Den aktualisierten Gesetzestext finden Sie hier.