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Nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz können PV-Freiflächenanlagen, die in sogenannten benachteiligten Gebieten geplant werden, an einer Ausschreibung teilnehmen und erwerben den Anspruch auf Vergütung, sofern sie einen Zuschlag erhalten. In Niedersachsen besteht bislang eine Begrenzung für Anlagen in benachteiligten Gebieten: pro Kalenderjahr dürfen nur 150 Megawatt PV bezuschlagt und damit gebaut werden. Die Landesregierung hat nun beschlossen, diese Grenze auf 500 Megawatt je Kalenderjahr zu erhöhen. Entsprechend soll die „Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten“ geändert werden.
Veröffentlicht am: 30. August 2023Kurzfristig hat diese Änderung keine Auswirkungen. Denn vor der Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur müssen Flächen gesichert und zudem der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan von der jeweiligen Gemeinde gefasst sein. Längerfristig erhöhen sich die Chancen, dass PV-Freiflächenanlagen in diesen Gebieten einen Zuschlag nach dem EEG erhalten, weil mehr Projekte an den Ausschreibungen teilnehmen können.
In der letzten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlage bekamen 124 Projekte einen Zuschlag, 6 davon in Niedersachsen, 66 in Bayern. Der mittlere mengengewichtete Zuschlagswert betrug 6,47 pro Kilowattstunde.
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