Geothermiebeschleunigungsgesetz

Neue Dynamik für die Wärmewende

Als grundlastfähige erneuerbare Energiequelle rückt Geothermie zunehmend in den Fokus der Wärmewende. Ihr Ausbau blieb jedoch lange hinter den Möglichkeiten zurück – unter anderem aufgrund technischer Herausforderungen, hoher Fündigkeitsrisiken und komplexer Genehmigungsverfahren. Mit dem zum 23. Dezember 2025 in Kraft getretenen Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) wurde nun ein neuer Rechtsrahmen geschaffen, der genau an diesen Punkten ansetzt. Ziel ist es, den Ausbau der klimaneutralen Wärmeversorgung deutlich zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern.

Zentrale Neuerung: Gesetzliche Priorisierung 

Eine der wesentlichsten Änderungen ist die gesetzliche Einordnung von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“

Diese Einordnung hat konkrete Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren: 
Sie ist von Behörden als vorrangiger Belang in Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und muss nicht mehr im Einzelfall begründet werden. Damit wird eine klare gesetzliche Gewichtung und Priorisierung zugunsten der Wärmewende eingeführt. 

Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren 

Das GeoBG enthält mehrere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung: 

  • Erkundungsphase: Für seismische Untersuchungen zur Erkundung von Geothermie- und Speicherpotenzialen wurde eine umfassende Duldungspflicht für Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte eingeführt. Diese umfasst unter anderem das Betreten und Befahren von Grundstücken sowie die Durchführung von Messungen. Dadurch werden insbesondere frühe Projektphasen deutlich erleichtert. 
  • Vorzeitiger Baubeginn: Das überragende öffentliche Interesse an entsprechenden Vorhaben wird gesetzlich festgestellt und lässt einen vorzeitigen Beginn für das Vorhaben bzw. der Gewässerbenutzung zu. Dies verkürzt die Umsetzung solcher Maßnahmen, bzw. Die Zeitspanne von der “Idee bis zur Inbetriebnahme”. 
  • Wärmeleitungen: Auch die Planfeststellung für Wärmeleitungen wird neu geregelt und orientiert sich künftig an dem sehr bewährten Verfahren zum Bau von Erdgasleitungen . Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und den Infrastrukturausbau zu beschleunigen, um Verzögerungen zwischen Erzeugung und Transport von Wärme zu vermeiden. 
  • Mehr Rechts- und Investitionssicherheit: Auch die gerichtlichen Verfahren werden gestrafft: Künftig sind die Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich für Streitigkeiten im Zusammenhang mit größeren Geothermieprojekten, leistungsstarken Wärmepumpen und Wärmeleitungen zuständig. Einzige Berufungsinstanz bleibt damit das Bundesverwaltungsgericht , sodass Verfahren auf maximal zwei Instanzen begrenzt werden. Dies führt zu schnelleren Entscheidungen und erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit für Projektträger. 

Fazit 

Das Geothermiebeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um regulatorische Hemmnisse im Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung abzubauen. Insbesondere die Kombination aus gesetzlicher Priorisierung und Verfahrensvereinfachung kann zu höherer Rechtssicherheit für Geothermieprojekte deutlich verbessern. Andererseits muss sich diese neue Genehmigungspraxis erst noch belastbar bewähren, so dass das GeoBG erst mittel- bis langfristig seine Wirkung entfalten kann.  

Gleichzeitig verschieben sich die Anforderungen: So gewinnt eine vorausschauende und frühzeitige Planung, belastbare Risikobewertungen und Kommunikation vor Ort weiter an Bedeutung. 

Kontakt

Dr. Georg K. Schuchardt

0151 526 324 75
georg.schuchardt [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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