- Arbeitsfelder
- Themen
- Energieberatung
- Förderprogramme
- Gesetze + Normen
- Aus der Praxis
- Aktuelles
- Veranstaltungen
- Über uns
Das neue Jahr startet mit vielen Vereinfachungen für den Ausbau und die Nutzung der Photovoltaik. Gute Voraussetzungen also, um auch in Niedersachsen schneller auf die klimafreundliche Solarenergie umzusteigen. Bundes- und Landesregierung haben mit neuen Gesetzen zahlreiche Hürden und Hemmnisse aus dem Weg geräumt. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Veröffentlicht am: 20. Januar 2023Solar-Pflicht für Gewerbebauten in Niedersachsen
Seit Jahresanfang gilt die PV-Pflicht für neue Gewerbebauten, sofern der Bauantrag nach dem 31.12.2022 gestellt wird. Auf Gebäuden, die mindestens eine Dachfläche von 50 m2 aufweisen, sind mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Mehr dazu im Gesetzestext.
Solar-Pflicht für Wohngebäude in Niedersachsen
Die landesweite Pflicht, neue Wohngebäude mit Photovoltaik auszurüsten, greift erst für Bauanträge, die nach dem 31.12.2024 gestellt werden. Kommunen können als Baubehörden schon jetzt eine entsprechende Regelung für Neubaugebiete schaffen. Denn bei der Ausweisung neuer Bau-gebiete sollte nicht auf dieses Datum „gewartet", sondern sofort im Sinne des Klimaschutzes gehandelt werden. Was man wissen muss, um im B-Plan die PV-Pflicht rechtssicher zu verankern, beschreibt unsere Musterbegründung.
Bildquelle: Stefan Koch
Steuerliche Erleichterungen
Die Umsatzsteuer für Anlagen bis 30 kWp, die nach dem 1.1.2023 geliefert und installiert werden, wird auf 0 gesenkt. Auch bei der Einkommenssteuer gibt es Erleichterungen: sie entfällt für Anlagen bis 30 kWp (EFH) bereits ab dem Steuer-jahr 2022. Mehr dazu in unserem Artikel
70%-Regelung für alle Anlagen bis 7 kWp abgeschafft
Zum 1. Januar wurde bei PV-Bestandsanlagen bis 7 kW die 70%-Regelungen aufgehoben. Wer die Abregelung rückgängig macht, muss vorab seinen Netzbetreiber informieren. Auch neue, nach dem 14.9.2022 in Betrieb genommene Anlagen bis 25 kW müssen bis zur Einführung eines intelligenten Messsystems keine technischen Anforderungen nach § 9 Abs. 2 EEG 2023 erfüllen. Mehr dazu auf unserer PV-Seite. Weitere detaillierte Informationen bei der EEG Clearingstelle.
Brandschutzabstände verringert
Geringere Brandschutzabstände für PV-Anlagen sind in Sicht. Gerade für Reihenhäuser ist die derzeit in Niedersachsen gültige Regelung von 1,25 Metern Abstand ein großes Hindernis. Eine Verringerung der Abstandsfläche auf nur noch 50 cm ist geplant. Mehr erfahren
PV auf denkmalgeschützten Gebäuden
Historische Bauten haben häufig einen sehr hohen Energiebedarf, der sinnvollerweise mit Photovoltaik oder Solarthermie gedeckt werden sollte. Mit der Änderung des § 7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes im Juli 2022 erleichterte der Gesetzgeber die Nutzung erneuerbarer Energien auch in und auf denkmalgeschützten Gebäuden. Mehr erfahren
Bildquelle: AdobeStock_365514359
Volleinspeisung möglich
Mit dem EEG 2023 wird die Volleinspeisung möglich, verbunden mit einer höheren Vergütung als bei der Überschusseinspeisung. Zudem ist es erlaubt, jährlich zwischen Voll- und Überschusseinspeisung zu wechseln. Unser Überblick zum neuen EEG.
PV-Anlagen im Garten
Es gibt Fälle, in denen eine PV-Anlage auf dem Dach nicht möglich ist, so etwa auf Reetdächern, bei Verschattungen oder Problemen mit der Statik. Ist der Garten groß genug, kann dies ein alternativer Standort sein. Ob eine solche Anlage baurechtlich erlaubt ist, hängt von vielen Aspekten ab und ist mit dem örtlichen Bauamt zu klären. Unsere Übersicht stellt den rechtlichen Rahmen für Niedersachsen dar.
Freiflächenanlagen / Ausschreibungen
Nachdem die Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Jahr 2022 mehrfach unterzeichnet waren und zudem die Kosten für die Anlagen gestiegen sind, hat die Bundesregierung reagiert: Im Rahmen des Gesetzes zur Strompreisbremse wurde geregelt, dass die Bundesnetzagentur den Höchstpreis für die Ausschreibungen anheben darf - von derzeit 5,9 Cent pro Kilowattstunde auf bis zu 7,375 Cent pro Kilowattstunde. Zudem wurde das Volumen der nächsten Ausschreibungsrunde erhöht. Mehr erfahren
Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen
Für PV-Freiflächenanlagen ermöglicht eine neue Regelung im Baurecht vereinfachte Genehmigungsverfahren - allerdings nur auf bestimmten Flächen, entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken Das entsprechende Gesetz wurde im Dezember 2022 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 11. Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mehr erfahren
Bleiben Sie auf dem Laufenden - mit dem KEAN-Newsletter!
Diese und weitere Informationen wurden im Rahmen unseres Newsletters versendet. Wenn Sie die letzte Ausgabe nachvollziehen wollen oder sich für unseren KEAN-Newsletter anmelden wollen, finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen.
Dr. Sarah Kajari-Schröder
0511 89 70 39-54
sarah.kajari-schroeder [at] klimaschutz-niedersachsen.de