- Arbeitsfelder
- Themen
- Energieberatung
- Förderprogramme
- Gesetze + Normen
- Aus der Praxis
- Aktuelles
- Veranstaltungen
- Über uns
Um das Stromnetz in Zeiten hoher erneuerbarer Stromerzeugung nicht zu überlasten, werden Erneuerbare-Energien-Anlagen derzeit häufig abgeregelt. Seit dem 01.10.2024 können die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Rahmen einer Erprobungsphase berechtigten Teilnehmern Strommengen zur Verfügung stellen, die ansonsten aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden würden. Insbesondere Niedersachsen könnte von diesem Modell profitieren, das im Rahmen des § 13k EnWG „Nutzen statt Abregeln“ eingeführt wurde.
Veröffentlicht am: 19. November 2024Am 10.11.2023 wurde im Rahmen einer Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der § 13k „Nutzen statt Abregeln“ hinzugefügt, der am 29.12.2023 in Kraft getreten ist. Erforderlich wurde eine entsprechende Regelung, da in Deutschland Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) aufgrund von Netzengpässen und zur Stabilisierung des Stromnetzes in einem hohen Umfang abregelt werden müssen. Der Grund hierfür ist, dass Wind- und Solaranlagen nicht immer dann Strom produzieren, wenn ein Bedarf an elektrischer Energie besteht – und sich große Kohlekraftwerke nicht in kurzer Zeit flexibel regeln lassen.
Abregelungen vor allem in Norddeutschland
Aufgrund des hohen Anteils an Windkraftanlagen (WKA) an Land und auf dem Meer ist von Abregelungen vor allem der Norden und Nordwesten Deutschlands und damit auch Niedersachsen besonders stark betroffen. Laut Auswertung der TenneT TSO GmbH (siehe Umsetzungskonzept, S. 12) wurden im Jahr 2023 im Nordwesten Niedersachsens (inkl. Bremen - Regelzone D22, siehe Grafik) insgesamt 4.669 GWh abgeregelt. Mittelfristig kann der Netzausbau dazu beitragen, einen Teil dieser Energie bspw. in den Süden zu transportieren. Kurzfristig ist ohne Gegenmaßnahmen jedoch mit einer Zunahme der abgeregelten Energiemenge durch den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu rechnen.
Neben dem Ausbau von Speichermöglichkeiten kann der § 13k-Mechanismus eine wichtige Maßnahme darstellen, Anreize für Unternehmen zu schaffen, um die sonst abgeregelte Energie zu nutzen.
Darstellung der DENA-Regionen in Norddeutschland der TenneT Regelzone. Bildquelle: Umsetzungskonzept der Übertragungsnetzbetreiber
Darum geht's in § 13k
Im Kern des § 13k steht die Chance für Betreiber elektrischer Anlagen (Lasten) wie z.B. Elektrolyseuren, diese mit „Abregelungsstrommengen“ betreiben zu können. Voraussetzung ist, dass es sich um zusätzlich zuschaltbare Lasten handelt. Hier hat der Gesetzgeber von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) die Erstellung eines geeigneten Durchführungskonzeptes bis zum 01.04.2024 gefordert. Dieses Konzept wird nun seit 1. Oktober 2024 in einer zweijährigen Erprobungsphase evaluiert und weiterentwickelt.
Das von den ÜNB entwickelte und mit dem BMKW, der BNetzA, den größten Verteilnetzbetreibern (VNB) sowie den relevanten Verbänden abgestimmte Konzept sieht folgende zentrale Schritte vor:
• Festlegung von „Entlastungsregionen“ (geographisch eindeutig abgegrenzte Gebiete) in den vier Regelzonen, in denen die Maßnahmen durchgeführt werden (können).
• Identifikation von „berechtigten Teilnehmern“ (Entlastungsanlagen) durch Präqualifikation, die im Redispatch-Prozess eingebunden sein müssen.
• Ermittlung der zu erwartenden abzuregelnden EE-Strommengen durch Auswertung historischer Daten, Prognosen (2026 bis 2030) und Szenarien (Simulation).
• Durchführung täglicher Ausschreibungen (Mengen und Zeitpunkte) zu Abregelungsstrommengen.
• Anforderung an die teilnehmenden Entlastungsanlagen: mind. 100 kWel bis max. 500 kWel; das Pooling von mehreren kleinen Anlagen ist möglich; separater Netzanschluss mit einer registrierenden Lastgangmessung (LGM).
• Abrechnung der Mengen bzw. dieser Systemdienstleistung auf der Basis gesetzlicher Vorgaben.
➤ Als Entlastungsregionen für den Nord-Westen von NDS wurden vier Zonen festgelegt (T1-T4, siehe Abbildung).
Darstellung von ÜNB-Entlastungsregionen für die Erprobungsphase. Bildquelle: Umsetzungskonzept der Übertragungsnetzbetreiber
Überflüssiger Strom für die Elektrolyse?
Der §13k-Mechanismus kann ebenfalls einen Beitrag zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft leisten. Aktuell kann grüner Wasserstoff noch nicht zu marktfähigen Preisen hergestellt werden. Eine Stellschraube, an der hier gedreht werden kann, sind niedrige Preise für Strom aus erneuerbaren Energien. So besteht mit dem vorgelegten Mechanismus die Möglichkeit, grünen Wasserstoff mit günstigem überschüssigen Strom zu produzieren – und so den Markthochlauf zu erleichtern.
Torsten Landshöft
0511 89 70 39-45
torsten.landshoeft [at] klimaschutz-niedersachsen.de