Worst-Performing-Building-Bonus wird eingeführt
Neben der Einstellung oder Einschränkung verschiedener Programme und Zuschüsse bei der KfW gibt es ab dem 22. September 2022 jedoch auch einen neuen Bonus: Den sogenannten „Worst-Performing-Building"-Bonus. Zu dieser Kategorie zählen Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehören. Für die Sanierung eines Worst-Performing-Buildings wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt, der mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar ist.
Die meisten Änderungen bei der KfW gelten bereits nach der Änderungsbekanntmachung des BMWK im Bundesanzeiger, am Mittwoch, den 27.07.2022. Für BEG-Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 bei der KfW eingereicht wurden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Programmbestimmungen angewendet.
BAFA: Änderungen bei den Einzelmaßnahmen gelten ab dem 15. August
Auch bei dem BAFA ergeben sich im Rahmen der Neuausrichtung Änderungen in den Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen. Diese gelten jedoch nicht ab sofort, sondern zum 15. August.
Konkret ändert sich bei dem BAFA:
• Absenkung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen um etwa 5-10 Prozentpunkte und auf maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro. Bei Dämmmaßnahmen beträgt die Förderung so nur noch bis zu 20%, beim Einbau von Wärmepumpen noch bis zu 40%.
• Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen
• Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus: Wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauscht, erhält einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ebenfalls ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, „wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt". Im Fall von Gasetagenheizungen wird der Heizungs-Tausch-Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Um den Bonus zu erhalten, darf das Gebäude nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Für Solarkollektoranlagen gilt der Bonus nicht.

Eine umfassende Reform der Neubauförderung erfolgt erst zum Jahr 2023. Bis dahin läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit weiter.
Hilfreiche Informationen:
Pressemitteilung des BMWK
Details zu den Änderungen bei der KfW
Details zu den Änderungen bei dem BAFA
FAQ zur BEG-Reform