Teilnahmebedingungen & Fristen für die Bewerbung aus dem Sonderkontingent STADTRADELN
• Teilnehmen können Kommunen in Niedersachsen, die bis zum 30.04.2021 auf der Internetseite stadtradeln.de registriert sind. Es gilt der Zeitstempel der Anmeldung.
• Als Interesssensbekundung muss die „Interessensbekundung - Sonderkontingent STADTRADELN 2021" (Word-Dokument) per E-Mail geschickt werden an info@klimaschutz-niedersachsen.de. Einsendeschluss ist der 20.05.2021 12:00 Uhr. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
• Aus allen rechtmäßigen eingegangenen Interessensbekundungen wählt die KEAN per Zufallsprinzip fünf Kommunen aus, die eine kostenlose Impulsberatung von einem Fachplanungsbüro von der KEAN erhalten.
• Bis spätestens zum 27.05.2021 werden alle teilnehmenden Kommunen schriftlich per Mail über das Ergebnis der Zufallsziehung informiert.
• Für die Interessensbekundung und für die Impulsberatung entstehen keine Verpflichtungen und Kosten für die Kommunen. Es gilt unsere allgemeine Datenschutzerklärung.
Hintergrund zum STADTRADELN
Radelnde können sowohl in Teams als auch als Kommune gegeneinander in einem Wettbewerb antreten, mit dem Ziel an 21 zusammenhängenden Tagen möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen. Über die Internetseite www.stadtradeln.de ist eine Registrierung der Kommunen seit dem 10.03.2021 möglich. Der Aktionszeitraum beginnt am 01.05.2021 und läuft bis zum 30.09.2021.