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Zur Stärkung des Radverkehrs erhält Niedersachsen bis Ende 2023 rund 65 Millionen Euro vom Bund. Die Mittel werden im Rahmen des Sonderförderprogramms „Stadt und Land" zur Verfügung gestellt, womit der Aufbau eines sicheren, möglichst lückenlosen Radwegenetzes mit schnellen Verbindungen gefördert werden soll. Kommunen können in diesem Zusammenhang ab sofort Förderanträge bei der NBank stellen.
Veröffentlicht am: 16. Juli 2021Das Niedersächsiche Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat die Förderrichtlinie zum Sonderprogramm „Stadt und Land" veröffentlicht. Ziel des Sonderprogramms ist der Aufbau eines sicheren, möglichst lückenlosen Radwegenetzes mit schnellen Verbindungen. Gefördert werden beispielsweise der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen und des Grunderwerbs. Zudem sind Maßnahmen zur Optimierung des Radverkehrsflusses förderfähig, ebenso wie vergleichsweise zügig umsetzbare Maßnahmen wie die Schaffung von Abstellanlagen. Die Förderung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030.
Die Förderbedingungen
Der Fördersatz beträgt bis Ende 2021 im Regelfall 80 Prozent (Antragsstichtag 15.09.2021). Ab 2022 beträgt der Fördersatz dann im Regelfall 75 Prozent. Finanzschwache Kommunen erhalten sogar bis zu 90 Prozent für förderfähige Maßnahmen.
Die Planung und Umsetzung der Investition muss dabei im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes, mindestens aber eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgen. Zudem müssen die Planungs- und Bauleistungen bis spätestens 31.12.2023 erbracht worden sein.
Weitere Informationen
Die Antragstellung erfolgt bei der NBank. Die Antragsformulare, weitere Informationen zum Sonderförderprogramm sowie hilfreiche Dokumente zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der NBank.