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Um die Konjunktur in Krisenzeiten zu stützen und den Treibhausgas-Ausstoß zu senken, hat das Land Niedersachsen ein Förderprogramm für „Klimaschutz und Energieeffizienz" veröffentlicht, das 89 Millionen Euro umfasst. Die Mittel werden dabei aus dem Landeshaushalt und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt. Anträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden – die Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01. März und 01. September statt. Im Januar bieten wir zwei Info-Veranstaltungen zu dem Thema an!
Veröffentlicht am: 21. Dezember 2022Mit dem neuen Programm will das Land Niedersachsen nicht nur die Konjunktur stärken, sondern auch den Energiebedarf von gewerblichen und öffentlichen Bauten nachhaltig senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die folgenden Investitionen förderfähig:
• Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
• Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
• Die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
• Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Förderhöhe und -voraussetzungen:
Die Förderung umfasst dabei einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 70% - die Förderhöhe ist abhängig von den räumlichen Voraussetzungen, der Art der Maßnahme und beihilferechtlichen Grundlagen. Zu beachten ist, dass die Fördersumme zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 25.000 Euro betragen muss! Für die Beurteilung der Förderwürdigkeit sind zudem (bei Antragstellung) die erwarteten Einsparungen an Energie je Euro der Investition und die Einsparung an CO2-Äquivalenten nachzuweisen und durch die Prognose eines Sachkundigen des BMWK / BAFA (Energieeffizienzexperten) zu bestätigen.
Gefördert werden:
• Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft
• Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere TrägerInnen öffentlicher Gebäude
• Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft
• Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
• Landesgesellschaften mit privater Rechtsform und Kultureinrichtungen
Im Rahmen der Förderung von betrieblichen Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken sind ausschließlich niedersächsische Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen sowie Kommunale Unternehmen förderfähig.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Vorhaben, die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erhalten, können im Rahmen der neuen Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz" nicht gefördert werden. Auch eine Kumulierung mit Fördermitteln nach dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen (GRW) ist nicht möglich.
Antragstellung:
Die Antragstellung bei der NBank ist bereits möglich – zu beachten sind dabei die jeweiligen Antragsstichtage am 01. März bzw. 01. September.
Online-Veranstaltungen informieren über die neuen Richtlinien
Im Rahmen zweier kostenfreier Online-Veranstaltungen werden die Eckpunkte des Programms und wichtige Aspekte bei der Antragstellung näher vorgestellt. Hierzu bieten wir am 17. Januar 2023 eine Info-Veranstaltung mit einem Schwerpunkt auf Kommunen und am 31. Januar 2023 eine Info-Veranstaltung mit einem Schwerpunkt auf Unternehmen an. Andere Interessierte sowie Multiplikatoren können natürlich ebenfalls gerne an den Veranstaltungen teilnehmen!
Weitere Informationen zu der Richtlinie finden Sie bei der NBank: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Klimaschutz-und-Energieeffizienz.html#wenfoerdernwir