KEAN unterstützt bei Antragstellung

Antragsfenster öffnen für Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“

Vom 01.09. bis 31.10.2022 können Kommunen sich wieder für die Förderung von investiven Klimaschutzprojekten bewerben. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) starten Antragsfenster für zwei Förderprogramme. Die KEAN unterstützt mit einer Antragshilfe bei der Erstellung von Projektskizzen.

Für die folgenden zwei Förderaufrufe werden die Antragsfenster vom 01.09.2022 bis 31. Oktober 2022 geöffnet: 

1. „Klimaschutz durch Radverkehr" fördert Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die das Ziel haben Menschen vor Ort zum Fahrradfahren zu animieren. Hierzu zählt beispielsweise der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent - bei nachweislich finanzschwachen Kommunen sogar bis zu 90 Prozent.

2. „Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" bietet eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Gesamtausgaben für investive Projekte (bei Finanzschwäche bis zu 90 Prozent). Prinzipiell sind Projekte aller Handlungsfelder förderfähig - besonders förderwürdig sind jedoch Modellprojekte aus den Bereichen Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Energie- und Ressourceneffizienz, Stärkung des Umweltverbundes, grüne City-Logistik und Treibhausgasreduktion im Wirtschaftsverkehr sowie „Smart-City-Projekte" (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Das Auswahlverfahren für diese Förderprogramme ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines formalen Förderantrags.

Die Förderprogramme sind aufgrund der vergleichsweise hohen Förderquoten besonders attraktiv für Kommunen. Um niedersächsischen Kommunen die Antragstellung im zweistufigen Auswahlverfahren zu erleichtern, bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Unterstützung bei der Erstellung von Projektskizzen für die erste Antragsstufe an - unabhängig davon, ob das Projekt eine Förderung erhält. Die Unterstützung erfolgt durch die Finanzierung von Beratertagen eines Planungsbüros zur Erstellung der Projektskizze. Die KEAN hat ein Kontingent von zehn NKI-Antragshilfen je Kalenderjahr. Nach dem Windhund-Prinzip werden die ersten Kooperationsanfragen berücksichtigt - zum Stand 25. August 2022 können noch Aufträge vergeben werden.

Weitere Details erläutert das Informationsblatt zur NKI-Antragshilfe für Kommunen (PDF).

Newsletter
abonnieren