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Vom 01.09. bis 31.10.2021 können Kommunen sich wieder für die Förderung von investiven Klimaschutzprojekten bewerben. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) starten Antragsfenster für zwei Förderprogramme. Die KEAN unterstützt mit einer Antragshilfe bei der Erstellung von Projektskizzen.
Veröffentlicht am: 17. August 2021Für die folgenden zwei Förderaufrufe werden die Antragsfenster am 01.09.2021 geöffnet:
1. „Klimaschutz durch Radverkehr" fördert eine Kombinationen aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die das Ziel haben Bürgerinnen und Bürger zum Fahrradfahren zu animieren. Hierzu zählt beispielsweise der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent.
2. „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" bietet eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben für investive Projekte. Prinzipiell sind Projekte aller Handlungsfelder förderfähig - besonders förderwürdig sind jedoch Modellprojekte aus den Bereichen Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Energie- und Ressourceneffizienz, Stärkung des Umweltverbundes, grüne City-Logistik und Treibhausgasreduktion im Wirtschaftsverkehr sowie „Smart-City-Projekte" (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Das Auswahlverfahren für diese Förderprogramme ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Bewertungskriterien positiv bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines formalen Förderantrags.
Die Förderprogramme sind aufgrund der vergleichsweise hohen Förderquote besonders attraktiv für Kommunen. Um niedersächsischen Kommunen die Antragstellung im zweistufigen Auswahlverfahren zu erleichtern, bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Unterstützung bei der Erstellung von Projektskizzen für die erste Antragsstufe an - unabhängig davon, ob das Projekt eine Förderung erhält. Die Unterstützung erfolgt durch die Finanzierung von Beratertagen eines Planungsbüros zur Erstellung der Projektskizze. Die KEAN hat ein Kontingent von zehn NKI-Antragshilfen je Kalenderjahr. Nach dem Windhund-Prinzip werden die ersten Kooperationsanfragen berücksichtigt.
Weitere Details erläutert das Informationsblatt zur NKI-Antragshilfe für Kommunen (PDF).