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Die Bundesregierung steht derzeit vor der Herausforderung, die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November für den diesjährigen Bundeshaushalt und den Haushaltsplan 2024 umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verfügt - entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft zahlreiche Programme beim BAFA, bei der KfW und auch Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Wir geben einen kurzen Überblick über die betroffenen Programme (keine Gewähr auf Vollständigkeit).
Veröffentlicht am: 18. Dezember 2023Die Haushaltssperre betrifft eine Reihe von Programmen - so z.B. Programme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Betroffene Fördergegenstände: Umweltbonus, Neubauförderung, Heizungstausch
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Rahmen der BEG wurde am 14. Dezember 2023 jedoch ein Antragsstopp für die KfW-Neubauprogramme verhängt, da die Haushaltsmittel für das laufende Jahr ausgeschöpft sind. Die Förderung soll aber nach aktuellem Stand im neuen Jahr fortgesetzt werden. Die BEG-Sanierungsförderung ist von dem Antragsstopp nicht betroffen.
Trotz der Neuordnung des Bundeshaushaltes soll die Wärmewende und der Heizungstausch im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen auch im Jahr 2024 weiter konsequent und sozial ausgewogen gefördert werden – mit Fördersätzen von bis zu 70 Prozent. Wie wir beim BMWK erfragt haben, sollen die beim Wohnungsgipfel beschlossenen Aufstockungen jedoch teilweise gekürzt werden - dies betreffe z.B. die Ausweitung des Klimageschwindigkeitsbonus auf die Wohnungswirtschaft. Sobald nähere Informationen hierzu bekannt sind, werden wir im Newsletter und auf der Homepage dazu berichten!
Nach einer vorläufigen Fortführung der "Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" - dem sogenannten "Umweltbonus" - endet diese Förderung beim BAFA mit Ablauf des 17. Dezembers 2023
Die geplanten Aufstockungen im Rahmen der BEG sollen voraussichtlich doch nicht kommen. AdobeStock_496397182
Weitere KfW-Programme im Bereich Wohnen und Bauen betroffen
Neben den oben thematisierten Neubauprogrammen "Wohngebäude", "Nichtwohngebäude" und "Kommunen" hat die KfW im Zuge der Haushaltssperre einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für verschiedene weitere Programme im Bereich Wohnen und Bauen verhängt. Mit sofortiger Wirkung könnten bis auf weiteres dafür keine Anträge mehr gestellt und alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden, teilte die Förderbank auf ihrer Homepage mit. Förderdarlehen und Investitionszusagen aus diesen Programmen, die bereits zugesagt sind, würden aber gewährt, heißt es. Betroffen sind die Programme "Altersgerecht Umbauen" (KfW 455), das kommunale Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432), die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134) sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen (KfW 805) infolge der gestiegenen Energiekosten. Wie bereits in unserem Newsletter berichtet, sind auch die beiden Programme IKK und IKU zur "Energetischen Stadtsanierung - Quartiersversorgung" (KfW 201 und 202) sowie die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (KfW 295) von dem Antragsstopp betroffen.
Förderung von Kommunalen Wärmeplänen betroffen
Am 4. Dezember wurde zudem mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Annahme von Anträgen für alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative pausiert. Das betrifft auch die Kommunalrichtlinie und damit u.a. auch die Förderung kommunaler Wärmeplanung durch die ZUG. Wie das BMWK am 14. Dezember bekanntgab, läuft die Förderung von Wärmeplänen im Rahmen der Kommunalrichtlinie mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1.1.2024 zum Ende des Jahres 2023 generell aus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen arbeitet derzeit daran, einen Finanzierungsbeitrag des Bundes zur Wärmeplanung umzusetzen.
Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.