Diese Werte sind jedoch vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen zu betrachten und müssen entsprechend eingeordnet werden: Sollen die Klimaziele der kommenden Jahre erreicht werden, ist weiterhin ein schnellerer Ausbau der erneuerbaren Energien nötig. So kommentiert Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das höhere EU-Klimaziel wird auch Deutschland mehr abverlangen. Darum sollte die Bundesregierung jetzt schon das geplante Ausbautempo für Wind- und Sonnenstrom in diesem Jahrzehnt verdoppeln. Auch im Gebäudesektor werden rasch weitere Maßnahmen zu prüfen sein."
Nachholbedarf im Gebäudesektor
Stichwort „Gebäude": Der Gebäudesektor erreichte die Klimaziele für das Jahr 2020 als einziger Sektor nicht. Zwar kam es gegenüber dem Vorjahr zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um gut 3 Millionen Tonnen (2,8%) auf nunmehr 120 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten – doch überschreitet der Sektor damit gemäß Klimaschutzgesetz seine Jahresemissionsmenge, die bei lediglich 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

Anhand der Grafik wird deutlich, dass im Gebäudesektor in den vergangenen Jahren kaum Fortschritte erzielt werden konnten. Seit dem Jahr 2014 stagniert die Entwicklung und die Treibhausgasemissionen konnten nicht weiter gesenkt werden. Bei den Haushalten kam es in diesem Zeitraum sogar zu einer Zunahme der Treibhausgasemissionen.
Die Zahlen werfen die Frage auf, wieso trotz der zahlreichen Förderprogramme für Dämmmaßnahmen nicht die erhoffte Wirkung erzielt werden konnte. Ein wichtiger Grund dürfte in dem allgemeinen Trend zur Wohnflächenvergrößerung liegen. In Niedersachsen hat die Wohnfläche pro Einwohner zwischen 2002 und 2018 beispielsweise um etwa 12 % zugenommen (Energieeffizienzstrategie Niedersachsen). Hierdurch vergrößert sich die Wohnfläche, die pro Person beheizt werden muss – wodurch auch der Heizbedarf pro Person steigt. Als alleiniger Grund für die verfehlten Klimaziele kann dieser Trend jedoch sicherlich nicht herangezogen werden.
Zweifelsfrei zeigen die Zahlen die Notwendigkeit von neuen Maßnahmen im Gebäudesektor auf. Aufgrund der Verfehlung der Klimaziele ist das zuständige Ministerium nun ohnehin verpflichtet, kurzfristig Gegenmaßnahmen zu ergreifen – wie die konkret aussehen werden, bleibt zunächst abzuwarten.
Zur Mitteilung des UBA