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Zum 1. November 2021 sind zwei neue Förderrichtlinien des BMWi in Kraft getreten, die die Effizienzförderung für die Wirtschaft erweitern und verbessern sollen. Gemeint sind die Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" und die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb". Ziel der Anpassung ist die Erhöhung des energie- und klimapolitischen Ambitionsniveaus.
Veröffentlicht am: 01. November 2021Im Rahmen des neuen Programms werden nun in Modul 4 erstmals Ressourceneffizienzmaßnahmen gefördert – deshalb die Umbenennung des Programms. Damit reagiert der Bund auf das enorme Potential zur Reduktion von Emissionen und Energieverbräuchen durch den effizienten Einsatz von Ressourcen. Hier geht es insbesondere darum, herauszuarbeiten, wo mit weniger Materialeinsatz und weniger Abfall produziert werden kann.
Eine weitere wesentliche Änderung stellt die Förderung der Erstellung von Transformationskonzepten dar. Hiermit sollen Unternehmen bei der Gestaltung und Umsetzung ihres Wegs zur Klimaneutralität unterstützt werden. Über den neuen Fördergegenstand können sich Unternehmen unter anderem eine CO2-Bilanzierung und –zertifizierung fördern lassen. Die Förderrate beträgt 50 % der beihilfefähigen Kosten (für KMU 60 %), aber maximal 80.000 Euro pro Konzept. Passend dazu plant die KEAN, ab Anfang 2022 eine „Transformationsberatung Impuls Klimaneutralität" anzubieten. Ähnlich wie bei den bewährten Impulsberatungen soll dadurch KMU eine Erstorientierung im Thema „Klimaneutralität" sowie die Ableitung weiterführender Maßnahmen im Wert von einem Beratungstag angeboten werden. Damit wird dann auch die Antragstellung für das neue Bundesprogramm ganz einfach!
Weiterhin werden auch die Förderbedingungen in anderen Programmbereichen optimiert. So wird etwa die außerbetriebliche Abwärmenutzung zukünftig stärker gefördert (zusätzlich 10 Prozentpunkte) und die Fördereffizienz für KMU wird auf 900 €/tCO2 angehoben. Auch im Rahmen des Förderwettbewerbs wurden deutliche Erweiterungen vorgenommen. Neben den maximalen Förderquoten wird auch das Rundenbudget erhöht.
Antragstellung beim BAFA und der KfW möglich
Anträge können ab dem 1. November beim BAFA für die Zuschussvariante bzw. der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge auf Förderung im Förderwettbewerb und für Transformationskonzepte können ebenfalls ab dem 1. November beim VDI/VDE IT eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Zuschussvariante auf der Seite des BAFA
Weitere Informationen zur Kreditvariante auf der Seite der KfW