In den Kommunen sind mit der Umsetzung des Gesetzes viele Fragen verbunden, so dass das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVD) eine FAQ-Liste und entsprechende Antworten veröffentlicht hat.
Link zu FAQ-Liste des BMDV
Zielsetzung und Regelung des Gesetzes
Durch die Vorgabe von Mindestquoten soll ein Impuls zur Steigerung der Nachfrage nach sauberen, bzw. emissionsarmen und -freien Straßenfahrzeugen durch die öffentliche Hand ausgelöst und somit die Emissionen im Verkehrsbereich gesenkt werden.
Ausschreibungen oder Vergabeverfahren der öffentlichen Hand müssen anhand der neuen Richtlinien gestaltet werden, wenn Verträge über Kauf oder Leasing von Straßenfahrzeugen abgeschlossen, Busse im öffentlichen Nahverkehr angeschafft oder Dienstleistungen wie Abfallsammlung angeboten werden. Ausnahmen gelten für besondere Nutzfahrzeuge, beispielsweise für Feuerwehr, Katastrophenschutz sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Bis zum 31.12.2025 müssen 38,5 Prozent der beschafften Fahrzeuge „sauber" sein, das heißt maximal 50 g CO2/Kilometer und 80 Prozent Luftschadstoffe gemäß RDE emittieren.
Folgende Tabelle zeigt die verordneten Quoten:

Quelle: BMD *Die Hälfte der beschafften Busse muss emissionsfrei sein, d.h. weniger als 1 g CO2/km ausstoßen, z.B. Elektro- bzw. Brennstoffzellenfahrzeuge. ** Alternative Kraftstoffe dürfen nicht mit konventionellen, fossilen Kraftstoffen gemischt werden.