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Die Landesregierung hat beschlossen, das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen (LROP) einzuleiten. Im aktuellen Entwurf wird der Solarenergie auf Freiflächen nach wie vor wenig Raum gegeben. Vom 20. Januar 2021 bis zum 5. März 2021 besteht die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des LROP zu äußern
Veröffentlicht am: 19. Januar 2021Dass die Solarenergie (PV) in Niedersachsen als zweite tragende Säule der Energieversorgung der Zukunft neben der Windenergie aufgebaut werden muss, darin sind sich Expertinnen und Experten einig.
Klar ist auch, dass alle möglichen Dächer und bereits versiegelte Flächen für die PV genutzt werden müssen. Dazu wurden in der letzten Zeit z. B. ein Förderprogramm für PV-Batteriespeicher mit Bonus für die Nutzung von Parkflächen ins Leben gerufen, auf den Liegenschaften des Landes Niedersachsen wird die Installation von PV-Anlagen vorangetrieben, eine PV-Pflicht auf neu errichteten Nichtwohngebäuden ist in Vorbereitung.
Allein damit wird man die Ausbauziele für PV in Niedersachsen allerdings nicht erreichen. Die Nutzung von Freiflächen ist unabdingbar. Dies ist im jetzigen LROP auch auf Flächen, auf denen die Errichtung von PV-Anlagen vom Erneuerbaren Energien Gesetz(EEG) und somit nach Auffassung der Bundesregierung unterstützt wird, nur schwer möglich.
Der Vorschlag im aktuellen Entwurf des LROP lautet:
„Für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) sollen bereits versiegelte Flächen und Flächen auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand sowie sonstigen baulichen Anlagen in Anspruch genommen werden. Landwirtschaftlich genutzte und nicht bebaute Flächen dürfen hierfür nicht in Anspruch genommen werden, solange oder sobald der Träger der Regionalplanung für diese Flächen einen Vorbehalt für die Landwirtschaft festlegt. Ausnahmsweise können landwirtschaftlich genutzte und nicht bebaute Flächen, für die der raumordnerische Vorbehalt für die Landwirtschaft gilt, für raumverträgliche Anlagen der Agrar-Photovoltaik in Anspruch genommen werden. Agrar-Photovoltaikanlagen sind Photovoltaikanlagen, die weiterhin eine maschinelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung zulassen"
Damit werden von der Landesregierung offenbar im wesentlichen Agra-PV-Anlagen unterstützt, die jedoch noch weit von der Wirtschaftlicheit enfernt und in der aktuellen Gestaltung des EEG in Verbindung mit der geringeren Solareinstrahlung in Niedersachsen nicht wettbewerbsfähig sind. Insofern kann aus der Agra PV in den nächsten 10 Jahren kein substanzieller Beitrag zur Energiewende erwartet werden. Die gesamte Verantwortung für die Umsetzung der Freiflächen-PV wird hiermit auf Träger der Regionalplanung übertragen. Selbst wenn diese eine verstärkte PV-Nutzung umsetzen wollen, braucht die praktische Anpassung der Regionalpläne ebenfalls in der Regel viele Jahre.
Die KEAN wird in den nächsten Wochen eine entsprechend untersetzte Stellungnahmen erarbeiten und würde es begrüßen, wenn viele Partner aus den niedersächsischen Regionen dies durch eigene Stellungnahmen unterstreichen.