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Am 26. September startet das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“, in dessen Rahmen Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohngebäuden einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200€ erhalten können. Förderfähig ist ein Gesamtpaket aus PV-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation, sofern ein Elektrofahrzeug im Besitz oder nachweislich bestellt oder geleast ist. Wir haben die Voraussetzungen und die Förderbedingungen des neuen Programms genauer vorgestellt.
Veröffentlicht am: 08. September 2023++++ Aktueller Hinweis (15.02.2024): Förderprodukt „Solarstrom für Elektroautos“ kann nicht fortgesetzt werden! Wie die KfW bekanntgab, können aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung im Bundeshaushalt 2024 nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Mehr dazu ++++
Ursprünglicher Artikel:
Ab dem 26.09.2023 können Privatleute im Rahmen des neuen Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ eine Förderung von bis zu 10.200€ bei der KfW beantragen. Gefördert wird die Neuinstallation oder die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage in einem Gesamtpaket bestehend aus PV-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation. Das Budget von 500 Millionen Euro reicht für knapp 50.000 Anträge bei maximaler Förderung.
Um eine Förderung zu erhalten, gibt es verschiedene Voraussetzungen:
Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie eine Förderung von bis zu 10.200 € erhalten.
Bildquelle: AdobeStock_434096515
Die Förderung gestaltet sich dabei wie folgt:
Die maximale Förderhöhe von 10.200€ erhalten Sie demnach, wenn Ihr Gesamtpaket mindestens folgende Eigenschaften aufweist:
Wie bei vielen Förderungen gilt auch hier, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden muss. Ab März 2024 können dann die Unterlagen zur Auszahlung der Förderung eingereicht werden.
Einschränkungen
Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist laut Bundesverkehrsministerium nicht möglich – zum Zeitpunkt des Antrags dürfen die Komponenten also noch nicht bestellt sein. Auch eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Programm "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" gibt es bei der KfW
Die genauen Bedingungen finden Sie im Bundesanzeiger vom 04.09.2023
Das E-Auto mit eigenem Solarstrom laden:
Die Förderung soll einerseits dazu beitragen, dass die Ladeinfrastruktur auch im privaten Umfeld weiter ausgebaut wird – denn die meisten Ladevorgänge finden zu Hause statt. Zudem soll jedoch auch die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom weiter vorangetrieben werden – insbesondere im eigenen E-Auto. Wie man das eigene Elektrofahrzeug clever mit Solarstrom vom eigenen Dach beladen kann, welche Unterschiede es bei den Ladegeräten gibt und welche Lademöglichkeit für mich die beste ist, zeigt ein Artikel zum Thema. Dieser zeigt anhand eines Praxisbeispiels die verschiedenen Varianten auf.
Jörg Rettig
0511 89 70 39-30
joerg.rettig [at] klimaschutz-niedersachsen.de