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Um Kommunen die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen trotz finanzieller Belastungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, werden ab dem 1. August 2020 in drei kommunalen Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Fördersätze erhöht.
Veröffentlicht am: 27. Juli 2020In der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld", kurz Kommunalrichtlinie, werden die Förderquoten für alle Förderschwerpunkte pauschal um jeweils zehn Prozentpunkte erhöht. Im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr" erhöht sich die Förderquote von 75 auf bis zu 80 Prozent und im Förderaufruf "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" von 70 auf bis zu 80 Prozent. Kommunen, die ab dem 1. August ihre Anträge einreichen, profitieren von den erhöhten Fördersätzen.
Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, wird in den genannten Förderprogrammen zeitweise abgesenkt. Finanzschwache Kommunen werden vom Eigenanteil befreit, so dass für sie für bestimmte Maßnahmen eine Finanzierung von 100 Prozent möglich wird. Als finanzschwach gelten auch Kommunen, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die verbesserten Förderbedingungen gelten für ab dem 1. August 2020 und bis Ende des Jahres 2021 eingehende Anträge beziehungsweise Projektskizzen.
Für die Kommunalrichtlinie sind ganzjährig Anträge möglich. Für die Programme „Klimaschutz durch Radverkehr" und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" ist das nächste Antragsfenster vom 1. September bis 31. Oktober 2020 geöffnet. Die KEAN unterstützt die niedersächsischen Kommunen mit einer Antragshilfe.
Weitere Informationen auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative
Ruth Drügemöller
0511 89 70 39-27
ruth.druegemoeller [at] klimaschutz-niedersachsen.de