Förderprogramme des Bundes

Bundesförderung Effiziente Gebäude: Start der BEG-Einzelmaßnahmen

Die neue Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) soll als neue Fördersystematik die vielen bestehenden Bundesprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden zusammenfassen und die Antragstellung erleichtern, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ankündigt. Die entsprechenden Förderrichtlinien wurden aber noch nicht veröffentlicht. Die Förderung gliedert sich dann in nur noch drei Förderrichtlinien: Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), die BEG Wohngebäude (BEG WG) und die BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG), in den beiden letztgenannten werden Komplettsanierungen auf Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäudeniveau gefördert. Ab dem 02.01.2021 können in einem ersten Umsetzungsschritt Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Zukünftig ist vorgesehen, dass für alle Maßnahmen Zuschussförderungen über das BAFA und Kreditförderungen über die KfW beantragt werden können. Außerdem soll ein Antrag je Fördermittelgeber ausreichen, um die entsprechenden Förderangebote nutzen zu können.

Update vom Januar 2021: inzwischen sind die Förderrichtlinien zur BEG veröffentlicht, die aktuellen Informationen haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.

Hintergrund

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Ziel der BEG ist es, die Beantragung von Fördermitteln übersichtlicher und einfacher zu machen. Außerdem sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden. Im Bereich Komplettsanierungen werden höhere Effizienzstandards eingeführt.


Zeitlicher Ablauf

Die Umsetzung der neuen Bundesförderung startet ab dem 01.01.2021 mit den Zuschüssen für Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik und Gebäudehülle), die dann beim BAFA beantragt werden können. Das KfW-Zuschussprogramm 430 und das BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" werden dann eingestellt und von der BEG abgelöst. Die Förderrichtlinie soll noch im Dezember 2020 veröffentlicht werden.

Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden. Bis zum 30.06.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren" bei der KfW gestellt werden.
Ab dem 01.01.2023 sollen die Zuschüsse für Effizienzhäuser (BEG Wohngebäude) und Effizienzgebäude (BEG Nichtwohngebäude) vom BAFA vergeben werden, so dass ab diesem Zeitpunkt alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet werden.


Inhaltliche Neuerungen

 

BEG Einzelmaßnahmen:
Das BEG Einzelmaßnahmen fördert Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Verschiedene Förderprogramme des Bundes werden ganz oder teilweise integriert:

Die folgenden Einzelmaßnahmen werden dann laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
  • Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent
  • Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent

Neu ist eine Anhebung der Fördersätze bei der Nutzung einer umfassenden Energieberatung: Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, werden besser gefördert. Damit werden kosteneffizient geplante, schrittweise Sanierungen besser honoriert.

Zudem ist die Verbrauchsoptimierung beispielsweise durch Mess- und Regeltechnik erstmals eigenständig förderfähig; damit wird der effiziente Betrieb von Anlagen in Gebäuden stärker berücksichtigt, ein Thema, dem sich KEAN schön länger im Forschungsprojekt „Feldanalyse zur Betriebs-Optimierung von Mehrfamilienhäusern" widmet.

Die Möglichkeit den Fördersatz für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans nochmal anzuheben führt zusammen mit der ab Januar ebenfalls startenden CO2-Bepreisung dazu, dass Heizen mit erneuerbaren Energien auch wirtschaftlich immer interessanter wird. Die KEAN unterstützt private Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Beratungskampagne clever heizen! und umfassenden Informationen zum Einsatz von Wärmepumpen bei der Planung ihrer klimafreundlichen Wärmeversorgung.

Weitere Details finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

BEG Wohngebäude:
In der BEG Wohngebäude werden Komplettsanierungen oder Neubauten von energieeffizienten Wohngebäuden gefördert. 

In der Sanierungsförderung wird die Effizienzhausstufe 40 hinzukommen, bisher reichten die Sanierungsstufen nur bis 55. Dafür entfällt der Effizienzhausstandard 115.

Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker prämiert. Hier sind ergänzende Maßnahmen-Pakete mit höheren Fördersätzen für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten vorgesehen. Wenn die Wärme einen Mindestanteil aus erneuerbaren Energien aufweist, kann das EE-Paket ergänzt werden. Im Neubau gibt es noch die Möglichkeit eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung einzureichen (NH-Paket).

BEG Nichtwohngebäude:
In der BEG Nichtwohngebäude werden Komplettsanierungen oder Neubauten von energieeffizienten Nichtwohngebäuden gefördert. 

Auch bei Nichtwohngebäuden gibt es Änderungen der Effizienzstufen. In der Sanierung wird es hier künftig die Effizienzhausstufen 55 und 40 geben. Auch im Neubau wird die Kategorie 40 neu eingeführt, dafür entfällt der Effizienzhausstandard 70.

Die bei Wohngebäuden beschriebenen Maßnahmen-Pakete wird es auch für Nichtwohngebäude geben. Bei einer Komplettsanierung und im Neubau kann das EE-Paket hinzugefügt werden, das NH-Paket ist nur in Kombination mit Neubauten möglich.

 

Sobald die Förderrichtlinien veröffentlicht sind, werden wir noch einmal detaillierter informieren und auch die Fördermittelinformationen auf unserer Homepage entsprechend aktualisieren.

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