BEG

Bundesförderung effiziente Gebäude: Neubauförderung mit reduzierten Fördersätzen wieder aufgelegt

Nach dem kurzfristigen Förderstopp im Januar 2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Neubauten zum 20. April 2022 mit höheren Anforderungen und reduzierten Fördersätzen wieder aufgenommen.

Seit dem 20.04.2022 können wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienz­hauses / Effizienz­gebäudes bei der KfW gestellt werden. Die Förderung ist in dieser Form bis maximal zum 31.12.2022 befristet. Für die erste Stufe stand ein begrenztes Budget von einer Milliarde Euro für die Neubauförderung zur Verfügung. Dieses Budget war bereits nach wenigen Stunden ausgeschöpft

Die bereits wieder beendete Stufe 1 der neuausgerichteten Neubauförderung förderte bei Wohngebäuden die folgenden Effizienzstandards:

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss 
  • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss 
  • Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss 

Bei Nichtwohngebäuden wurden die folgenden Effizienzstandards gefördert:

  • Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss
  • Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss 

Ab 21.04.2022 startet Stufe 2

Nachdem das Budget bereits nach wenigen Stunden ausgeschöpft war, wird die Neubauförderung ab dem 21.04.2022 mit anspruchsvolleren Konditionen der Stufe 2 fortgeführt: Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und bietet einen (Tilgungs-)Zuschuss von 12,5 %. Dieses Programm soll bis zum 31.12.2022 gelten. 

Private und gewerbliche Antrag­steller können ausschließlich die Kredit­förderung beantragen. Kommunen können die Kredit- oder die Zuschuss­variante beantragen.

Ab 2023 Stufe 3

Ab Januar 2023 ist ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen" vorgesehen. Es soll das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude weiterentwickeln und insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung wird noch erarbeitet, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt.

Die KEAN bietet am 28.04.2022 eine Informationsveranstaltung zur aktuellen BEG für Energieberater, Architektinnen und  Handwerker an.

Weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Kontakt

Carmen Dittmer

0511-89 70 39-20
carmen.dittmer [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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