Blick zurück nach vorn

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Zum 1. Mai 2023 ist die novellierte Fassung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des BMWK in Kraft getreten. Dies nehmen wir zum Anlass, um auf wesentliche Ergebnisse und Erkenntnisse der EEW aus den vergangenen Jahren zu schauen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Anfang des Jahres die „Evaluation Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft“ veröffentlicht. Gegenstand der Evaluierung sind die Förderjahre 2019 bis 2021. Wir fassen einige zentrale Inhalte für Sie zusammen.

Im Zeitraum von 2019 bis 2021 wurden 37.174 Förderanträge im Rahmen der EEW (Zuschuss- und Kreditvariante sowie Förderwettbewerb) gestellt, fast ausschließlich über die Zuschussvariante des BAFA; die zinsvergünstigten Kredite bei der KfW waren hingegen kaum nachgefragt. Aus den Anträgen resultierten 29.870 Förderzusagen, was einer Bewilligungsquote von 80 Prozent entspricht. In Summe wurden 1 Mrd. EUR an Förderung bewilligt wurde. Die ausgezahlte Förderung löste Investitionen in Höhe von fast 4 Mrd. EUR aus.

Ein Blick auf die Verteilung der Förderzusagen etwa für das Jahr 2021 (fast 13.000 erteilte Förderzusagen) zeigt, dass knapp 80 % der Antragssteller kleine und mittlere Unternehmen (KMU) waren, die wiederum gut die Hälfte (53 Prozent) der gesamten Fördermittel erhalten haben. Zurückzuführen ist diese Verteilung auf die größeren Projekte in Modul 4 sowie dem Förderwettbewerb, die von großen Unternehmen (> 250 MA und > 50 Mio. EUR Umsatz) beantragt und umgesetzt wurden. Der weitgehend größte Anteil der Bewilligungen wurde im von den KMU dominierten Modul 1 zu den Querschnittstechnologien erteilt, allerdings mit geringeren durchschnittlichen Fördermitteln.

Interessant ist, dass über die Module hinweg zwischen 50 und 75 % der befragten Unternehmer angaben, dass sie die Investition in gleichem oder geringerem Umfang/zum gleichen oder späteren Zeitpunkt auch ohne Förderung getätigt hätten. Auch wurden die jeweiligen Förderhöchstbeträge der Module und im Rahmen des Förderwettbewerbs nur in wenigen Fällen erreicht, woraus sich die Frage nach einer Anpassung dieser ergibt.

Vor allem Betriebe aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern haben das Förderprogramm erfolgreich in Anspruch genommen. Die restlichen Bundesländer sind eher unterrepräsentiert, wobei Niedersachsen im Mittel verortet werden kann.

Ein Blick in die einzelnen Module ergibt folgendes Bild:

In Modul 1 „Querschnittstechnologien“ dominierten im Jahr 2021, wie auch zuvor, die Bewilligungen für Anträge im Technologiecluster Druckluft (89 % aller Anträge in Modul 1), gefolgt von Ventilatoren (~ 5 %) und Motoren (~ 4 %). Am häufigsten vertreten waren Unternehmen aus den Wirtschaftszweigen Herstellung von Metallerzeugnissen und Maschinenbau.

Das Modul 2 „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ wurde erneut vorrangig zur Förderung von Biomasseanlagen (85 % aller Anträge in Modul 2) genutzt. Die Förderung von Solarkollektoranlagen (11 %) und Wärmepumpen (3 %) spielt eine eher untergeordnete Rolle.

Antragsteller nutzen das Modul 3 „MSR“ hauptsächlich zur Förderung im Bereich der Messtechnik. Auf den Fördertatbestand der Energiemanagementsoftware entfielen nur rund 33 % der Bewilligungszahlen.

Über das Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ wurden in mehr als 70 % der Förderzusagen Prozess-, Verfahrens- und Anlagenoptimierungen gefördert. Nur rund ein Viertel des Fördervolumens entfiel auf die Abwärmenutzung, wobei dies insbesondere von metallerzeugenden und -verarbeitenden Unternehmen sowie der Nahrungsmittelindustrie genutzt wurde. Elektrische Antriebe, die i. d. R. mit weiteren Technologien kombiniert wurden, sind eher in der Energiebranche und Druckluftmaßnahmen in der der holzverarbeitenden Industrie nachgefragt.

Im Rahmen des Förderwettbewerbs wurden im Jahr 2021 insgesamt 27 Förderfälle bewilligt, die Erfolgsquote lag bei knapp 73 %. Laut der Evaluierung wurde der Wettbewerb durch eine Förderung aus der metallerzeugenden Industrie und zwei Förderfällen aus der Kokerei und Mineralölverarbeitung dominiert. Aus Niedersachsen gab es einen erfolgreichen Förderfall, für den 750.000 EUR ausgezahlt wurden.

* Abhängig von Zeitpunkt der Antragstellung in der jeweiligen Wettbewerbsrunde

Allgemeiner Hinweis: Vergleichbarkeiten teils nur eingeschränkt oder nicht möglich

 

Fazit: Das umfassende Angebot im Rahmen der EEW unterstützt Unternehmen auf vielfältige Weise erfolgreich bei der Einsparung von Energie und Ressourcen und führt zu Mitnahme- und Übertragungseffekten in den Betrieben, welche die Umsetzung weiterer Energie- und Ressourceneffizienz-Maßnahmen anregen.

 

Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Zum 1. Mai 2023 ist die novellierte Fassung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des BMWK in Kraft getreten.

Mehr Informationen zu den wesentlichen Änderungen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) erhalten Sie hier.

Kontakt

Neele Birnbaum

0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de

Newsletter
abonnieren