Einsparziele, Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und die Einführung von Energiemanagementsystemen

Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Der Bundestag hat am 21. September das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll ein klarer rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden, welcher erstmalig konkrete Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs festlegt. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch demnach um mehr als 500 TWh gegenüber 2008 reduziert werden. Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch werden im Rahmen des Gesetzes zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet. 

Im Rahmen des EnEfG wurde erstmalig ein konkretes Energieeinsparziel für das Jahr 2030 definiert. So soll der Endenergieverbrauch bis 2030 um mehr als 500 TWh (ggü. 2008) reduziert werden. Ab 2024 ist zur Erreichung dieses Ziels vorgesehen, jährliche Einsparungen von 45 TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) zu erbringen. 

Zum Erfolg beitragen soll auch die öffentliche Hand – daher werden von Bund und Ländern Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Auch wenn das Gesetz Kommunen nicht direkt verpflichtet (und Einsparziele durch die Länder vorgegeben werden müssen), wird die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsysteme auch für Kommunen gelten. Im Gesetz heißt es hierzu: „Die Länder ermitteln jeweils den Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Stellen und Kommunen in ihren Landesgrenzen und übermitteln diesen bis zum 1. November eines jeden Jahres über das jeweilige Vorjahr an die zuständige Stelle.“ 

Unterstützung bei der Einführung eines Energiemanagements in Kommunen kann Kom.EMS bieten. Das Online-Tool Kom.EMS (Kommunales EnergieManagementSystem) hilft dabei, das Energiemanagement zu implementieren, zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen. Weitere Informationen zu Kom.EMS finden Sie hier. Hilfreiche Informationen bietet auch unsere Info-Veranstaltung "Schulung zur Erstellung des Energieberichts für Kom.EMS Kommunen" am 13. Oktober 2023, an der interessierte Kommunen gerne teilnehmen können..

Auch in Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh wird mit dem EnEfG die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen Pflicht. Einen guten Einstieg in das Thema kann unser Faktenpapier „Gewusst wie: Betriebliches Energiemanagement“ liefern. Zudem müssen Unternehmen ab einem Verbrauch von jährlich 2,77 GWh wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Wie Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig Energie einsparen können, haben wir auf unserer Themenseite „Energie sparen im Unternehmen“ dargestellt. Unsere Broschüre "Effizienztipps für Produktion und Verwaltung informiert darüber, wie Energie, Material, Abfall, Wasser und Ausschuss reduziert, der CO2-Fußabdruck verkleinert und Kosten gespart werden können. Weiterführende Beratungen zum Energieaudit werden vom BAFA gefördert.

Darüber hinaus soll im Zuge des EnEfG in Unternehmen die Abwärme besser genutzt werden, weshalb Unternehmen dazu verpflichtet werden, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder (sofern nicht möglich) zu verwenden. Zudem werden Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.

 

Weitere Informationen

Zur Pressemitteilung beim BMWK

Den Entwurf des Gesetzes mit den beschlossenen Änderungen finden Sie hier.

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