Restriktionen verhindern Ausbau

Chance für günstigen Strom aus Solar-Freiflächenanlagen ergreifen

Niedersachsen ist an der günstigsten Form der Stromerzeugung, dem Strom aus Freiflächenanlagen, nur in geringem Umfang beteiligt. Das hat eine Analyse der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen ergeben. Sie untersuchte die jüngste Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur für Solar-Freiflächenanlagen. Dabei zeigte sich, dass das Land ein großes Defizit aufweist, das zu einem großen Teil auf landesspezifischen Restriktionen beruht.

Freiflächenanlagen bieten vielfältige Chancen

Da Solar-Freiflächenanlagen schon in den letzten Jahren niedrigere Gestehungskosten als Strom aus Gas- und Kohlekraftwerken aufweisen, kommt ihnen eine wichtige Rolle zu: Zum einen können sie am kostengünstigsten Strom erzeugen und damit eine bezahlbare Energie sicherstellen. Zum anderen sind sie neben der Windkraft der wichtigste Pfeiler für eine klimaneutrale Energieerzeugung.

Freiflächenanlagen können bei zügigen Genehmigungsverfahren innerhalb von ein bis zwei Jahren realisiert werden und damit der Energieknappheit entgegenwirken. Diese Chance sollte aus Sicht der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen jetzt ergriffen werden. 

Potenzial bleibt ungenutzt

Bislang werden jährlich nur wenige Anlagen gebaut, da kaum Flächen für diese Anlagen genutzt werden dürfen. Das belegt die zweite Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur in diesem Jahr. Dort wurden Zuschläge für den Bau von Solar-Freiflächenanlagen erteilt. Als größtes Flächenland erhielt Bayern 64 Zuschläge für Freiflächenanlagen. Niedersachsen als zweitgrößtes Flächenland lediglich für 7 Anlagen.

So können auf Basis dieser aktuellen Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur in Bayern 399 Megawatt als Solar-Freiflächenanlagen installiert werden, in Niedersachsen 45 Megawatt. Die Diskrepanz liegt nicht etwa daran begründet, dass aus Niedersachsen die teureren Gebote kämen und deshalb keine Zuschläge erfolgten. Vielmehr mangelt es an Geboten aus Niedersachsen.

Hinderungsgrund ist nach wie vor die Regelung im Landesraumordnungsprogramm, wonach auf sogenannten Vorbehaltsflächen Landwirtschaft keine Solar-Freiflächenanlagen gebaut werden dürften. Dies gilt sogar in den sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, die als schwache Anbaustandorte gelten.

Bei aktuellem Tempo: Freiflächen-Ausbauziel würde in 621 Jahren erreicht

Wie zahlreiche Anfragen bei der KEAN zeigen, ist auch das Interesse von Landwirten groß, in eine Solar-Freiflächenanlage zu investieren. Gerade auf schwachen und trockenen Standorten könnte eine Solaranlage ein Zusatzeinkommen sichern. Meist scheitert ihr Vorhaben jedoch an der besagten Restriktion im Landesraumordnungsprogramm. Denn den zuständigen kommunalen Baubehörden ist es nicht erlaubt, über die Eignung einer Fläche zu entscheiden. Sie müssen die Einstufung einer Fläche als Vorbehaltsfläche Landwirtschaft durch die Raumordnung hinnehmen, auch wenn sie offenkundig nur von geringem Wert für den Anbau von Nutzpflanzen ist.

Bleibt es wie in den letzten sieben Jahren beim durchschnittlichen jährlichen Zubau von 23 MW, so würde das im niedersächsischen Klimaschutzgesetz verankerte Ziel von 15 Gigawatt bis 2035 auf Freiflächen in 621 Jahren erreicht, ergibt die Rechnung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.

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