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Am vergangenen Montag nahmen rund 250 Teilnehmer:innen an einer Informationsveranstaltung zum Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) teil. Seit Mitte April ist das Gesetz in Kraft, das die Akzeptanz der lokalen Bevölkerung und Gemeinden für den Ausbau der erneuerbaren Energien stärken soll.
Im Rahmen der Info-Veranstaltung wurden verschiedene Blickwinkel und Schwerpunkte zum Gesetz in den Fokus gerückt: Mit einem aufschlussreichen Überblick über die Grundzüge des Gesetzes, samt entsprechender Begründungen der Paragrafen, führte Herr Dr. Dr. Magnus Buhlert (Leiter des Referats 52, MU) zunächst in die Veranstaltung ein. Vorhabenträger werden mit dem Gesetz dazu verpflichtet, die lokale Bevölkerung und die Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern finanziell an der Wertschöpfung zu beteiligen. Dies passiert über zwei zwingend anzuwendende Instrumente: Die Akzeptanzgabe und die weitere finanzielle Beteiligung. Durch diese Einnahmen fließen laut Herrn Dr. Dr. Buhlert z.B. bei einem exemplarischen Windrad (6 MW x 2.500 h/a) rund 30.000 Euro pro Jahr in die kommunalen Kassen.
Tomke Lisa Menger (Referentin Windenergie und Kommunen, LEE) brachte anschließend den Blick aus Unternehmersicht mit ein. Hierbei führte sie aus, wann die Kommunen mit Angeboten zur weiteren finanziellen Beteiligung rechnen können und welche Entscheidungskriterien hinter entsprechenden Beteiligungsmodellen stehen. ➥ Mehr dazu in den Vortragsfolien
Abschließend erklärte Katharina Brüntgens (Erneuerbare Energien/Raumplanung, KEAN), welche Möglichkeiten die Kommunen bei der Verwendung der Gelder aus der Akzeptanzabgabe haben. Die Möglichkeiten sind dabei vielseitig und können z.B. von der Weiterfinanzierung und dem Erhalt des örtlichen Schwimmbads über die Finanzierung eigener Photovoltaikanlagen bis hin zur energetischen Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses reichen. Wichtig ist vor allem, über die Verwendung der Gelder zu kommunizieren und darüber aufzuklären, dass die Projekte aus Geldern der Erneuerbaren Energien finanziert werden. ➥ Mehr dazu in den Vortragsfolien
Die hohe Anzahl der Teilnehmer:innen zeigt die Bedeutung und Dringlichkeit, weiter über das Gesetz zu informieren. Eine ganze Reihe von Fragen aus den Kommunen konnten die Referent:innen bereits beantworten. Darüber hinaus sind einige Fragen auf unserer Homepage zum NWindPVBetG aufgeführt. Auch der Nachfrage nach weiteren Informationsangeboten zum NWindPVBetG, z.B. mit einer rechtlichen Vertiefung kommen wir gerne nach!
Die Online-Veranstaltung des Niedersächsischen Städtetags fand in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Erneuerbaren Energien Niedersachsen/Bremen e.V. und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen in Kooperation mit dem niedersächsischen Umweltministerium statt.
Katharina Brüntgens
0511 89 70 39-55
katharina.bruentgens [at] klimaschutz-niedersachsen.de