Änderung des Landesraumordnungsprogrammes beschlossen

Chancen für PV-Freiflächenanlagen in Niedersachsen haben sich verbessert

Die niedersächsische Landesregierung hat am 31.8. 2022 die Änderung der Verordnung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) beschlossen. Dieses erleichtert nun die Suche nach geeigneten Flächen für bodennahe PV-Anlagen. Bislang schränkte das LROP die Auswahl von Flächen drastisch ein, da sogenannte „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft" generell nicht einbezogen werden durften. Die neue Verordnung besagt zwar weiterhin, dass diese Flächen nicht für PV genutzt werden sollen, ermöglicht aber im Einzelfall, dass im Rahmen der Bauleitplanung abgewogen wird, ob die Fläche geeignet ist. Klimaschützer hatten seit langem eine Änderung der Verordnung verlangt, da das pauschale Verbot dazu führte, dass in Niedersachsen kaum Freiflächenanlagen entstanden sind.

In der Begründung zur Änderung heißt es:
„Hinsichtlich der Steuerung der Photovoltaiknutzung wurden verschiedene planerische Alternativen geprüft, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen der Freiflächenanlagen auf den Flächenverbrauch und die Landwirtschaft. Dabei wurde insbesondere abgewogen, wie umfangreich landwirtschaftlich wertvolle Flächen für die Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung gestellt werden sollen. Ferner war zu berücksichtigen, dass Photovoltaik im Außenbereich nicht gemäß § 35BauGB privilegiert ist und dort geringeres Gewicht als privilegierte Nutzungen hat. Dennoch soll zur Sicherstellung der Erreichung der Ausbauziele der Belang der Landwirtschaft beim Bau von Freiflächenanlagen künftig der Abwägung zugänglich sein. Der bisherige Ausschluss von Freiflächenphotovoltaik auf Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft wird dementsprechend zurückgenommen."

Da Solar-Freiflächenanlagen Strom zu niedrigeren Gestehungskosten als Strom aus Gas- und Kohlekraftwerken produzieren, kommt ihnen eine wichtige Rolle zu: Zum einen können sie am kostengünstigsten Strom erzeugen und damit eine bezahlbare Energie sicherstellen. Zum anderen erzeugen sie Strom ohne Treibhausgase.

Solarstrom schnell und in großen Mengen erzeugen
Freiflächenanlagen können bei zügigen Bau-Genehmigungsverfahren innerhalb von ein bis zwei Jahren realisiert werden und damit der Energieknappheit entgegenwirken. Diese Chance sollte aus Sicht der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen jetzt ergriffen werden. Bislang werden jährlich nur wenige Anlagen gebaut, da kaum Flächen für diese Anlagen genutzt werden dürfen.

Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, 65 GW Photovoltaik bis 2035 zu installieren. 50 GW auf Dächern und 15 GW auf Freiflächen. Die Freiflächen würden damit 0,9 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Niedersachsen beanspruchen -eine äußerst geringe Fläche. Pro Hektar erzeugt eine Photovoltaikanlage ca. 20- bis 30-mal mehr Energie als z.B. Energiepflanzen, die aktuell etwa 11 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Niedersachsen beanspruchen.

Wie zahlreiche Anfragen bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zeigen, ist auch das Interesse von Landwirten, in eine Solar-Freiflächenanlage zu investieren, groß. Gerade auf schwachen und trockenen Standorten könnte eine Solaranlage ein Zusatzeinkommen sichern.

Zusammenarbeit von Kommunen, Flächeneigentümern und Projektierern nötig
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes, dass sich Projektierer, Flächeneigentümer und Kommunen zügig über die Eignung bestimmter Flächen vereinbaren. Aufgabe von Flächeneigentümern und Projektierern ist es, bereits im Vorfeld abzuklären, ob ein Standort prinzipiell geeignet ist. Bevorzugt sollten Standorte herausgefiltert, die für die Landwirtschaft keine hervorgehobene Bedeutung haben. Regeln des Naturschutzes müssen ohnedies beachtet werden. Die technischen Anschlussmöglichkeiten werden von Projektierern stets geprüft, ebenso die Chancen bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zum Zug zu kommen.

Kommunen als zuständige Baubehörde sollten sich unmittelbar mit konkreten Anfragen befassen und diese nicht auf die lange Bank schieben. Nach dem niedersächsischen Klimaschutzgesetz ist jede Kommune aufgerufen ihren Beitrag zur Schaffung von Solarstromanlagen auch auf Freiflächen zu leisten. Auf Bundesebene wurde jüngst gesetzlich fixiert, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen (§ 2 EEG 2023)

Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen
Die Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung an Anlagen für Kommunen hat bereits das EEG 2021 eröffnet. Ebenso können Bürgerenergiegesellschaften Freiflächenanlagen betreiben und damit Bürgerinnen und Bürger an Investition und Rendite beteiligen. Mehr zu den Regeln des EEG 2023 finden Sie hier 

Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen hat für Kommunen einen Leitfaden dazu erarbeitet, worauf im Genehmigungsprozess zu achten ist.

Die Änderung des LROP sowie eine Lesefassung und die Begründung finden Sie hier.

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