Kommunales Energiemanagement

Das neue Energieeffizienzgesetz kommt – Was heißt das für den öffentlichen Sektor?

Deutschland muss bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie nachschärfen – und hierzu eine Novellierung des Energieeffizienzgesetzes auf den Weg bringen. Kommt damit die Pflicht für Kommunen, ein Energiemanagement einzuführen oder gab es diese Pflicht ohnehin? Ob Pflicht oder nicht: Ein systematisch eingeführtes kommunales Energiemanagement hilft Kommunen bei Kosten- und Energieeinsparungen.  

Das haben schon einige Kommunen erkannt, die mit Hilfe eines kommunalen Energiemanagements (KEM) Energieberichtspflichten erfüllen, Verbräuche monitoren und dabei sowohl Geld sparen als auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.  

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie macht seit 2023 Vorgaben für die Erfassung von Verbrauchsdaten, Einsparverpflichtungen und das Energiemanagement für Unternehmen und öffentliche Stellen. Da das aktuelle Energieeffizienzgesetz EnEfG als nationale Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie (EED) deren Anforderungen nicht erfüllt, läuft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Um das zu beheben, wurde am 24.06.2026 im Bundeskabinett ein Entwurf der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen.  

In der derzeitigen Gesetzgebung sind Kommunen von der Pflicht zum Energiemanagement ausgenommen (§ 6 (4) EnEfG i.V.m. § 3 Nr. 22 EnEfG). Unabhängig von der aktuellen Bundesgesetzgebung verpflichtet das niedersächsische Klimagesetz Kommunen jedoch bereits seit 2023 dazu, alle drei Jahre einen Energiebericht zu erstellen (§ 17 NKlimaG), die nächste Frist dafür läuft am 31. Dezember 2026 ab. Mit der Erfüllung der Energieberichtspflicht betreiben Kommunen zum Teil schon ein Energiemanagement, womit sie einen Überblick über Verbräuche bekommen und damit die Grundlage für Einsparungen schaffen. Niedersachsen ist auf kommunaler Ebene also schon ein Stück “vor der Welle”, was den betreffenden Verwaltungen jetzt zugutekommt – insbesondere natürlich denen, die KEM schon professionell betreiben.  

Die KEAN unterstützt mit zahlreichen Informationsangeboten und der Plattform Kom.EMS. Die Nutzung ist für Kommunen kostenfrei und bietet eine Schritt-für-Schritt Anleitung mit Arbeitshilfen für die Einführung eines kommunalen Energiemanagements. 

Zum Hintergrund: 

Der Bundesgesetzgeber darf Kommunen nicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichten (Durchgriffsverbot), kann aber von den Ländern fordern, im Landesrecht entsprechende Verpflichtungen auszugestalten.  

Landesinstitutionen unterliegen nach EnEfG jedoch bereits seit 2023 der Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems sowie Einsparverpflichtungen. Dies wird auch im zuletzt verabschiedeten Referentenentwurf aufrechterhalten. 

Eine wesentliche, für Kommunen relevante Änderung im neuen EnEfG besteht in der Meldung von Verbrauchsdaten an ein zentrales Energieverbrauchsregister. Eine automatisierte Verbrauchsdatenerfassung oder noch besser ein vorhandenes Energiemanagement bereitet Kommunen bestmöglich auf diese Pflicht vor. Die Umsetzungsmöglichkeiten, und flankierend auch das kommunale Energiemanagementsystem “Kom.EMS”, waren daher auch Gegenstand der letzten Debatten zum Energieeffizienzgesetz. 

Das Niedersächsische Umweltministerium stellt eine Übersicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben nach NKlimaG bereit. Neben dem Klimaschutz stellt die sparsame Mittelverwendung nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ebenso eine kommunale Pflicht dar. Auf beide Pflichtaufgaben zahlt die Einführung eines kommunalen Energiemanagements ein. 

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