Der erste Förderaufruf richtet sich an Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur:
- Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Entwicklung von On-Demand-Diensten),
- Entwicklung attraktiver Tarife (z. B. 365-Euro-Jahrestickets, Job-Tickets) und
- Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Mobilitätsplattformen und deren Verknüpfung).
Die Maßnahmen werden mit bis zu 30 Millionen Euro pro Antragsteller mit einer Förderquote von 80 Prozent unterstützt. Projektskizzen können ab sofort bis zum 29.03.2021 eingereicht werden. Die Förderrichtlinie, den Förderaufruf sowie weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG), das das Förderprogramm durchführt.