Finanzierung
Für die Durchführung der Pflichtaufgabe erhalten die planungsverantwortlichen Stellen finanzielle Mittel vom Land Niedersachsen (vgl. § 24 NKlimaG). Planungsverantwortlichen Stellen, die seit dem 1. Januar 2026 per NKlimaG zur Wärmeplanung verpflichtet sind, erhalten für die Jahre 2026, 2027 und 2028 jeweils finanzielle Mittel in Höhe von 30.000 Euro zzgl. 0,30 Euro je Einwohner:in. Neu: Mittel- und Oberzentren, die bereits seit dem 1. Januar 2024 zur Wärmeplanung verpflichtet sind, erhalten für das Jahr 2026 eine angepasste Mittelzuweisung in Höhe von 40.000 Euro zzgl. 0,25 Euro je Einwohner:in. Kommunen, die sich bereits vor einer gesetzlichen Verpflichtung freiwillig auf den Weg gemacht haben, erhalten vom Land einen Bonus in Höhe von 90.000 Euro zzgl. 0,90 Euro je Einwohner:in unter Anrechnung bewilligter Fördermittel des Bundes. Hierzu müssen die betroffenen Kommunen bis zum 31. März 2027 einen Antrag beim Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz stellen und darin mitteilen, in welcher Höhe Fördermittel des Bundes bewilligt wurden (vgl. § 24 Abs. 2 NKlimaG).
§ 26 - Klimaanpassungskonzepte
Paragraf 26 im NKlimaG legt dar, dass Landkreise, kreisfreie Städte, die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Göttingen und die Region Hannover bis zum 31. Dezember 2028 ein Klimaanpassungskonzept erstellen und beschließen müssen, dass ihr gesamtes Gebiet abdeckt. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten sie jährliche Mittel für eine Vollzeitstelle (Entgeltgruppe 12) sowie im Jahr 2027 einmalig zusätzliche 50.000 Euro.
Weitere Information zum aktuellen NKlimaG finden Sie hier. Die Informationsseiten zur Kommunalen Wärmeplanung wurden bezüglich der Neuerungen des NKlimaG umfassend aktualisiert.