Gemäß dem neuen Paragrafen 60b des GEG sind bestehende Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 installiert wurden und älter als 15 Jahre sind, zu überprüfen und optimieren. Sind die Heizungen noch vor diesem Stichtag in 2009 eingebaut worden, muss eine Überprüfung und Optimierung bis Ende September 2027 erfolgen.
Eine entsprechende Regelung für den Betrieb von Wärmepumpen sieht im Übrigen der § 60 a vor, der bereits seit Inkrafttreten des GEG gilt. Paragraf 60a gibt vor, dass Wärmepumpen nach einer vollständigen Heizperiode oder aber spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme einer Betriebsprüfung unterzogen werden müssen. Eine Überprüfung soll dann alle fünf Jahre stattfinden, sofern die Wärmepumpe keiner Fernkontrolle unterliegt. Diese Regelungen gelten nicht für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen.

Das GEG sieht eine regelmäßige Betriebsprüfung für Bestandsheizungen vor. Bildquelle: shutterstock_288246074
Die Betriebsprüfung ist jeweils durch eine fachkundige Person beispielsweise aus dem Handwerk, durch Schornsteinfeger:innen oder Energieberater:innen durchzuführen( § 60a, Abs. 3 und 4). Im Falle der Überprüfung von Wärmepumpen, muss die fachkundige Person eine entsprechende Qualifikation nachweisen (§ 60a Abs. 2). Das Ergebnis der Überprüfung ist als Nachweis schriftlich festzuhalten. Optimierungsmaßnahmen, die aus den Überprüfungen gemäß § 60a oder § 60b folgen, sind innerhalb eines Jahres nach der Prüfung durchzuführen.
Die Regelungen zum hydraulischen Abgleich für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder „sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten“ sind im neuen Paragafen 60c in das GEG übernommen worden. Eine Verpflichtung besteht jedoch nur noch bei neu errichteten Anlagen. Das ist insofern ein Novum, als der hydraulische Abgleich bislang nicht gesetzlich festgeschrieben war. Er war bisher vor allem eine vertraglich geschuldete Leistung gemäß VOB (Vergabe- und Vertragsordnung) und den damit verbundenen anerkannten Regeln der Technik.
Kostenfreie Veranstaltung informiert über Neuerungen
Über die genannten Neuerungen informiert am 14. November im Rahmen einer kostenfreien KEAN-Veranstaltung Monika Schröder vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Online-Informationsveranstaltung richtet sich an Energieberater:innen und Planer:innen und gibt Raum für Fragen aus dem Publikum.