Klimaneutraler Gebäudebestand

Energetische Sanierung kommunaler Gebäude beschleunigen

Der Gebäudebestand in Deutschland soll bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral werden, und mit der Vorlage des überarbeiteten Bundes-Klimaschutzgesetzes von Mai 2021 wurden die deutschen Klimaziele insgesamt noch mal verschärft. Um diese zu erreichen, müssen Neubauten im Niedrigenergie-Standard errichtet und Bestandsgebäude bestmöglich energetisch saniert werden.

Bei Gebäudebestand denken viele Menschen in erster Linie an Wohngebäude mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Aber auch kommunale Liegenschaften wie Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude oder Museen spielen eine bedeutende Rolle. Diese deutschlandweit rund 175.000 kommunalen Liegenschaften sind aber nicht nur mit Blick auf Energie- und Klimaziele von großem Interesse. Angesichts jährlicher Ausgaben für deren Strom- und Wärmeversorgung von fast vier Milliarden Euro ist die energetische Optimierung auch wirtschaftlich ein relevanter Faktor – insbesondere für die Finanzhaushalte der Städte und Gemeinden. Eine Sanierung der Gebäude ist oftmals dringend nötig und bedeutet daher eine große Herausforderung für die meisten Kommunen, finanziell und personell.

Gute Energieberatung – mit Förderung

Die energetische Modernisierung von Nicht-Wohngebäuden ist meist deutlich komplexer als bei Wohngebäuden. Um die einzelnen Schritte der Planungs-und Bauprozesse gut vorzubereiten, sollte daher unbedingt eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung einbezogen werden. Die Energieberaterinnen und –berater, die auf der DENA-Energie-Effizienz-Expertenliste geführt werden, sind in diesem Falle besonders zu berücksichtigen, da diese als Sachverständige die Förderfähigkeit des Projektes gegenüber der KfW-Bank und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigen, wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden – was in der Regel der Fall ist.

Energiebilanz - Sanierung

Die Grundlage für eine umfassende energetische Sanierung ist die Energiebilanz, die das später sanierte Gebäude erreichen soll. Hierfür werden energetische Standards wie zum Beispiel Anlagenkennwerte und U-Werte für das Dach, die Fassade und andere Bauteile erarbeitet. Diese Kennwerte werden auch zur nachfolgenden Ausschreibung der Bauleistungen genutzt. Schlussendlich dient die Energiebilanz dazu, die energetische Qualität des Gebäudes gegenüber der Fördermittel gebenden Stelle wie z.B. KfW oder BAFA zu belegen.

Die Planung und Organisation der Sanierung von kommunalen Liegenschaften wird schon ob ihrer Größe meist von Planungsbüros übernommen. Hier gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] (2) Diese gibt die erforderlichen Schritte zur Bauplanung und -leitung vor. Die Planungsbüros sollten – wenn sie nicht bei ihnen vorhanden ist – zusätzlich die Expertise eines Energieberaters einbeziehen, insbesondere bei komplexer Anlagentechnik. Die gesamten Planungsleistungen können bereits vor den Fördermittelanträgen beauftragt werden.

Fördermittel – neue Programme ab 01.07.2021

Im Gegensatz dazu darf die Sanierungsausführung erst nach der Fördermittelbeantragung beginnen.
Diese werden mit der Bundesförderung-Effiziente-Gebäude (BEG) neu geordnet und als Zuschuss oder als Förderkredit inkl. Tilgungszuschuss zur Verfügung gestellt. BEG-Förderungen werden von der KfW und dem BAFA gewährt.

KFW: BEG Kommunen-Kredit 264
Für Effizienzhaussanierungen und Einzelmaßnahmen
• Bis zu 30 Mio.€ Kredit für Nichtwohngebäude
• Bis zu 150.000€ Kredit / Wohneinheit für Wohngebäude
• Bis zu 50 % Tilgungszuschuss
• Zusätzliche Förderung, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits¬zertifizierung

KFW: BEG Kommunen-Zuschuss 464
Für Effizienzhaussanierungen
• Zuschuss bis zu 15 Mio.€ für Nichtwohngebäude
• Zuschuss bis zu 75.000 € / Wohneinheit für Wohngebäude
• Zusätzliche Förderung, z. B. für Baubeglei¬tung und Nachhaltig¬keits¬zertifizierung

BAFA: BEG Einzelmaßnahmen Zuschuss
• Zuschuss von 20% bis zu 50% auf die förderfähigen Kosten.
• Nichtwohngebäude: Förderfähige Kosten max.15 Mio.€
• Wohngebäude: Förderfähige Kosten max. 60.000€/Wohneinheit
• Zusätzliche Förderung für Baubegleitung
• Bei Wohngebäuden Aufschlag für Sanierung mit individuellem Sanierungsfahrplan

Darüber hinaus stehen je nach Region ggf. Fördermittel aus Landesmitteln und kommunalen Programmen zur Verfügung. Inwiefern solche vorhanden sie und sie mit den Bundesmittel ergänzt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.

Altbauten und Denkmalschutz

Backsteinhäuser, Schmuckfassaden aus Gründerzeit bis Jugendstil, Fachwerk- und alte Natursteinfassaden sowie viele andere auf besondere Art gestaltete Gebäude erhalten häufig aus gutem Grund keine Außendämmung. Gerade kommunale Liegenschaften mit solchen Fassenden sind oftmals ortsbildprägend, auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen. Gerade hier ist es wichtig, einen Energieberater hinzu zu ziehen, der die Zusatzqualifizierung „Wohngebäude- bzw. Nichtwohngebäude Denkmal" hat.

Nach Abschluss der Sanierung sollten kommunale Auftraggeber Wert auf eine umfassende Einweisung in die neue Gebäudetechnik legen. Das klingt selbstverständlich, sie gehört auch zum KFW-Standard, erfolgt jedoch nicht immer so gründlich, wie es nötig wäre. Abschließend wird der Energieausweis für das Gebäude auf Basis der Energiebilanzierung erarbeitet.

Unter dem Strich

Kommunen profitieren in mehrfacher Hinsicht, wenn sie ihre Liegenschaften energetisch sanieren. Sie erhöhen den Wohn- bzw. Arbeitskomfort in den Gebäuden durch winterlichen „Kälteschutz" und sommerlicher Wärmeschutz, vorsorgen die Gebäude nachhaltig mit erneuerbaren Energien, sichern den Werterhalt der Immobilien und entlasten langfristig ihre Haushalte durch stark sinkende Energiekosten. Zugleich werden sie ihrer Vorbildfunktion für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz gerecht. Denn so viel ist gewiss: Klimaschutz ist eine globale Aufgabe, die regional und lokal umgesetzt wird und Wirkung erzeugt – auch als deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger.