Fördermittel – neue Programme ab 01.07.2021
Im Gegensatz dazu darf die Sanierungsausführung erst nach der Fördermittelbeantragung beginnen.
Diese werden mit der Bundesförderung-Effiziente-Gebäude (BEG) neu geordnet und als Zuschuss oder als Förderkredit inkl. Tilgungszuschuss zur Verfügung gestellt. BEG-Förderungen werden von der KfW und dem BAFA gewährt.
KFW: BEG Kommunen-Kredit 264
Für Effizienzhaussanierungen und Einzelmaßnahmen
• Bis zu 30 Mio.€ Kredit für Nichtwohngebäude
• Bis zu 150.000€ Kredit / Wohneinheit für Wohngebäude
• Bis zu 50 % Tilgungszuschuss
• Zusätzliche Förderung, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits¬zertifizierung
KFW: BEG Kommunen-Zuschuss 464
Für Effizienzhaussanierungen
• Zuschuss bis zu 15 Mio.€ für Nichtwohngebäude
• Zuschuss bis zu 75.000 € / Wohneinheit für Wohngebäude
• Zusätzliche Förderung, z. B. für Baubeglei¬tung und Nachhaltig¬keits¬zertifizierung
BAFA: BEG Einzelmaßnahmen Zuschuss
• Zuschuss von 20% bis zu 50% auf die förderfähigen Kosten.
• Nichtwohngebäude: Förderfähige Kosten max.15 Mio.€
• Wohngebäude: Förderfähige Kosten max. 60.000€/Wohneinheit
• Zusätzliche Förderung für Baubegleitung
• Bei Wohngebäuden Aufschlag für Sanierung mit individuellem Sanierungsfahrplan
Darüber hinaus stehen je nach Region ggf. Fördermittel aus Landesmitteln und kommunalen Programmen zur Verfügung. Inwiefern solche vorhanden sie und sie mit den Bundesmittel ergänzt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.
Altbauten und Denkmalschutz
Backsteinhäuser, Schmuckfassaden aus Gründerzeit bis Jugendstil, Fachwerk- und alte Natursteinfassaden sowie viele andere auf besondere Art gestaltete Gebäude erhalten häufig aus gutem Grund keine Außendämmung. Gerade kommunale Liegenschaften mit solchen Fassenden sind oftmals ortsbildprägend, auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen. Gerade hier ist es wichtig, einen Energieberater hinzu zu ziehen, der die Zusatzqualifizierung „Wohngebäude- bzw. Nichtwohngebäude Denkmal" hat.
Nach Abschluss der Sanierung sollten kommunale Auftraggeber Wert auf eine umfassende Einweisung in die neue Gebäudetechnik legen. Das klingt selbstverständlich, sie gehört auch zum KFW-Standard, erfolgt jedoch nicht immer so gründlich, wie es nötig wäre. Abschließend wird der Energieausweis für das Gebäude auf Basis der Energiebilanzierung erarbeitet.
Unter dem Strich
Kommunen profitieren in mehrfacher Hinsicht, wenn sie ihre Liegenschaften energetisch sanieren. Sie erhöhen den Wohn- bzw. Arbeitskomfort in den Gebäuden durch winterlichen „Kälteschutz" und sommerlicher Wärmeschutz, vorsorgen die Gebäude nachhaltig mit erneuerbaren Energien, sichern den Werterhalt der Immobilien und entlasten langfristig ihre Haushalte durch stark sinkende Energiekosten. Zugleich werden sie ihrer Vorbildfunktion für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz gerecht. Denn so viel ist gewiss: Klimaschutz ist eine globale Aufgabe, die regional und lokal umgesetzt wird und Wirkung erzeugt – auch als deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger.