Das Landes-Raumordnungsprogramm ist der oberste Plan der Raumordnung in Niedersachsen. Es formuliert landesweite Ziele, Grundsätze und Planungsaufträge, die etwa die Nutzung von Flächen für erneuerbare Energien, Landwirtschaft, Naturschutz, Verkehr oder Wohnen betreffen. Grundlagen sind das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG). Herausgeber ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Geplante Änderungen betreffen auch Erneuerbare Energien & Energieinfrastruktur
Der aktuelle Entwurf enthält Bestätigungen und Anpassungen in vielen Bereichen, insbesondere mit Blick auf erneuerbare Energien, Infrastruktur und Klimaschutz. Relevante Themen sind unter anderem:
- Erneuerbare Energien (z.B. Grundsätze zur Flächeneignung von Freiflächen-PV und zum Windenergie-Ausbau und Mehrfachnutzung)
- Energieinfrastruktur (z.B. Festlegungen zum Netzausbau, einer grundsätzlich gemeinsamen Denkweise von EE-Zubau und Netzausbau bzw. -anschluss, neuer Anbindungskorridore und Grundsätze zu geeigneten Flächen)
- Naturschutz (z.B. Festlegungen zur Wiedervernässung, Vorranggebiete Biotopverbund, Waldentwicklung)
- Siedlungsentwicklung und Flächensparen (z.B. Festigung des Grundsatzes Innen- vor Außenentwicklung und des 3 ha-Ziels in Bezug auf Neuinanspruchnahme von Flächen)
- Verkehr (z.B. Vorranggebiete für Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen, Vorgaben zum Güterverkehr und zur ÖPNV-Anbindung)
Umfassende Dokumente und Details zur Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms sind auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzusehen. Für einen ersten Überblick empfehlen wir die Nachrichtliche Lesefassung mit Kennzeichnung der im aktuellen LROP geplanten Textänderungen.
Tipp: Die Einfügungen und Streichungen in der zeichnerischen Darstellung (Anlagen 6 und 7) machen die regionale Betroffenheit der Änderungen sichtbar. Für ein einfacheres Handling stehen auch Geodaten zur Verfügung.
Beteiligung: Stellungnahme abgeben
Öffentliche Stellen, Unternehmen und die allgemeine Öffentlichkeit können formlose Stellungnahmen zu der Änderungsverordnung abgeben – bevorzugt über die Online-Beteiligungsplattform. Innerhalb einer Stellungnahme sind auch Formulierungsvorschläge zu Zielen, Grundsätzen oder Planungsaufträgen möglich. Wir empfehlen, dabei konkreten Bezug auf die nummerierten Abschnitte im Entwurf zu nehmen. Alle Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft und können in die Überarbeitung des Programms einfließen.