KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung

Erhöhte Förderung für „Energetische Quartierskonzepte“ ab April 2021

Für das KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" werden die Zuschüsse von derzeit 65 auf 75 Prozent erhöht. Außerdem wird das mögliche Themenspektrum, das in den Konzepten behandelt werden kann, um die Themen Grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität erweitert. Diese für die Kommunen erfreulichen Änderungen des KfW Programms 432 „Energetische Stadtsanierung" gelten vom 01. April 2021 bis zum 30. Juni 2022.

Das Land Niedersachsen ergänzt die Förderung des Bundes für die Quartierskonzepte um weitere 20 Prozent bzw. maximal 10.000 Euro. Geplant ist, die Förderung auf das Sanierungsmanagement auszuweiten. Damit steigt der Zuschuss auf bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Eigenanteil der Kommunen muss mindestens 5 Prozent betragen.

Das Förderprogramm 432 der KfW „Energetische Stadtsanierung" bezuschusst die Erstellung von Quartierskonzepten. Außerdem wird die Einstellung von Quartiers- bzw. Sanierungsmanagern für die Umsetzung der Konzepte gefördert - über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren (3 + 2) mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent bzw. einem Betrag von insgesamt bis zu 350.000 Euro für maximal fünf Jahre. Das Land Niedersachsen plant, den Landeszuschuss, der zurzeit nur für die Erstellung der Quartierskonzepte gewährt wird, auch auf das Quartiersmanagement auszuweiten.
Die Fördermittel können nur von den Kommunen beantragt werden. Sie können aber an Dritte z.B. Wohnungsbaugesellschaften weitergeleitet werden.
Kommunen, die ein energetisches Quartierskonzept erstellen wollen, sollten im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2022 ihren Förderantrag bei der KfW stellen. Der Landeszuschuss ist nach Bewilligung des Förderantrages durch die KfW bei der NBank zu stellen.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm der KfW finden Sie unter www.kfw.de/432.

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