Umweltbonus, THG-Quote und co.

Erhöhte Stromkosten - Lohnt sich der Umstieg auf's E-Auto trotzdem?

Trotz steigender Strompreise ist der Betrieb eines E-Autos häufig günstiger als der Betrieb eines Benziners, wie Auswertungen zeigen. Wer auf ein E-Auto umsteigen will, kann auch im Jahr 2023 vom Umweltbonus profitieren - wenngleich dieser zum Jahresende planmäßig gesenkt wird. Wer bereits ein E-Auto hat, kann noch bis zum 28.02.2023 die sogenannte THG-Quote beim Umweltbundesamt einreichen. Hierdurch kann man für das Jahr 2022 noch einen Zuschuss von bis zu 350 Euro erhalten. 

Trotz der aktuell hohen Strompreise ist der Betrieb eines E-Autos häufig günstiger als beim Verbrenner. Laut Angaben von Check 24 sind die Stromkosten (in einem durchschnittlichen Szenario) für ein Elektroauto bei gleicher jährlicher Fahrleistung 44 Prozent geringer als die Tankkosten eines Benziners. Angenommen wurden dabei Strompreise von 39 Cent je kWh und 1,99 € pro Liter Benzin. Während in der Rechnung für ein E-Auto pro 100 km 8,53€ bezahlt werden müssen, sind es beim Benziner ganze 15,32€. Als durchschnittlicher Verbrauch wurden in diesem Szenario 7,7 Liter beim Benziner und 21,6 kWh beim E-Auto angenommen. Zur Auswertung

Der ADAC hat in einem Kostenvergleich zudem aufgelistet, wie viel Cent pro Kilometer je nach Modell (Elektro, Benziner, Diesel) gezahlt werden müssen. Ergebnis: Fahrzeuge mit elektrifiziertem Antrieb schneiden im Kostenvergleich oftmals günstiger ab. Zur Auflistung des ADAC.  Von diesen Vorteilen der E-Mobilität sind indes immer mehr Personen überzeugt. So wurden laut dena-Monitoringbericht in den ersten drei Quartalen 14,6% der neu zugelassenen Pkw batterieelektrisch betrieben. Im Vorjahreszeitrum lag der Anteil noch bei lediglich 11,7%.

Noch günstiger - und klimafreundlicher - unterwegs sind diejenigen, die zur Ladung des E-Autos eigenen Solarstrom vom Dach nutzen. Mit dynamischen Ladesystemen und cleverem Ladeverhalten wird die Autobatterie dann geladen, wenn überschüssiger Strom zur Verfügung steht. Wie das funktioniert, haben wir zuletzt auf einer Themenseite anhand eines Praxisbeispiels näher dargestellt.

THG-Quote - Einreichung bis zum 28. Februar 2023 möglich

Einen weiteren finanziellen Vorteil bieten E-Autos aufgrund der seit 2022 bestehenden Möglichkeit, eine Treibhausgasminderungsquote in Anspruch zu nehmen. Mit den eingesparten CO2-Emissionen bei Nutzung eines E-Autos können Besitzerinnen und Besitzer von reinen E-Autos einen Zuschuss von bis zu 350 Euro jährlich erhalten. Hintergrund ist laut Umweltbundesamt: „In Deutschland sind Inverkehrbringer von Kraftstoffen gesetzlich verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe, um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern." Unternehmen, die die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion nicht selbst erfüllen, können Strafzahlungen entgehen, indem sie eingespartes CO2 kaufen. Sie schaffen dadurch einen Ausgleich zu den von ihnen ausgestoßenen Klimagasen. Über Handelsplattformen werden Kraftstoffproduzenten mit E-Auto Besitzern zusammengeführt.

Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist der 28. Februar des Folgejahres. Wer für das Jahr 2022 den Zuschuss erhalten will, sollte sich also um einen Dienstleister bemühen.

Umweltbonus sinkt planmäßig zum 01. Januar 2023

Die finanziellen Vorteile von E-Autos im Betrieb liegen demnach auf der Hand. Dennoch können Interessierte für die Anschaffung auch im Jahr 2023 eine Förderung vom Bund erhalten. Wie geplant wird der Umweltbonus für die Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zum 01. Januar 2023 jedoch umgestellt. So sind nur noch rein elektrische Fahrzeuge förderfähig, Plug-In-Hybride fallen demnach aus der Förderung. Zudem sinkt der Umweltbonus auf 4.500 Euro (bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro) bzw. auf 3.000 Euro (Listenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro) je E-Auto. Ab 01. September 2023 werden dann nur noch Privatpersonen antragsberechtigt sein.

Weitere Informationen zum Umweltbonus

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