Durch Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Hierdurch werden Vermieterinnen und Vermieter als auch Eigentümergemeinschaften künftig dazu verpflichtet, die Installation von Steckersolargeräten zu gestatten. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Verweigerung möglich, z.B. aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes. Die neuen Regelungen werden mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Erleichterungen dürften speziell bei Mieterinnen und Mietern und in Mehrfamilienhäusern zu einer steigenden Nachfrage nach Steckersolargeräten führen. Bereits im Jahr 2023 war die Anzahl der neu installierten Steckersolargeräte in Niedersachsen von zuvor etwa 7.800 auf mehr als 36.300 installierte Geräte gestiegen. Damit wurden 2023 in Niedersachsen rund 29.345 kWp Bruttoleistung allein durch Steckersolaranlagen zugebaut.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zum Gesetzentwurf und den beschlossenen Änderungen
FAQ zu den Auswirkungen
Mehr zu den Erleichterungen im Solarpaket