+++ Aktuell: Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verfügt - entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft laut BMWK auch die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. +++

Ein Blick in die einzelnen Module ergibt folgendes Bild:
Wie auch im Vorjahr wurden über das Modul 1: Querschnittstechnologien vorrangig Druckluft-Anlagen gefördert (> 85 % der Bewilligungen), mit einigem Abstand gefolgt von Motoren und Ventilatoren. Die überwiegende Anzahl bewilligter Druckluftanlagen ist mit einer Drehzahlregelung (DRG) ausgestattet.
Das Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien wird weiterhin durch die Förderung von Biomasseanlagen dominiert, während die Förderung von Solarkollektoranlagen und Wärmepumpen eine eher untergeordnete Rolle spielt. Die geringe Anzahl bewilligter Anträge im Bereich der Wärmepumpen sind laut Evaluationsteam ein Hinweis darauf, dass die Wärmequelle auf erneuerbaren Energien beruhen muss. Viele Antragstellende planen, Abwärme als Wärmequelle für die Wärmepumpe zu nutzen. Gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) stellt die Nutzung von Abwärme jedoch keine erneuerbare Wärmequelle dar, sodass Wärmepumpen, die diese als Quelle nutzen, nicht förderfähig sind, obwohl die Effizienz in den meisten Fällen höher und die Wirtschaftlichkeit besser wäre. Ein weiterer Grund für die Ablehnung von Anträgen zur Förderung von Wärmepumpen kann die Doppelnutzung für Abwärme und Kühlung sein, da die Doppelnutzung gemäß der aktuellen Richtlinie nicht förderfähig ist. Laut Evaluierungsbericht sollte das BMWK erwägen, die Förderung von Wärmepumpen nach Modul 2 auslaufen zu lassen oder die Nutzung von Abwärme als erneuerbare Wärmequelle zuzulassen.
In Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software entfielen rund 61 % der Bewilligungen auf Großunternehmen und weitere 26 % auf mittlere Unternehmen. Antragsteller nutzten das Modul hauptsächlich im Bereich Messtechnik, nur knapp ein Drittel der Bewilligungen entfielen auf Software.
Die Evaluation des Moduls 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen hat ergeben, dass die Prozess-, Verfahrens- und Anlagenoptimierung wie in den Vorjahren den führenden Fördertatbestand darstellt (mit knapp 80 % der eingegangen Anträge). Hervorzuheben ist, dass rund die Hälfte der Fördermittel (49 %) im Rahmen des Moduls 4 ausgeschüttet wurden, obwohl nur 35 % der Anträge hier eingereicht wurden. Hintergrund sind die deutlich größeren Projekte, die im Rahmen des Moduls von großen Unternehmen beantragt und umgesetzt werden. Das im November 2021 gestartete Modul 5: Transformationskonzepte wird im Rahmen der Evaluation nur als Exkurs aufgeführt. Eine umfassende Evaluation ist erst für den Jahresbericht 2023 vorgesehen. Seit Start des Moduls wurden 364 von 458 gestellten Anträgen bewilligt und ein Fördervolumen von rund 17,4 Mio. EUR ausgeschüttet. Durchschnittlich erhielten Antragsteller im Jahr 2022 in Höhe von 37.615 EUR.