Förderung für freigemeinnützige Träger: „Wärme, die Zukunft schafft“
Ziel und Zweck: Mit einem eigenen Programm für freigemeinnützige Träger sollen insbesondere Einrichtungen der frühen Bildung in die Lage versetzt werden, ihre Wärmeversorgung auf Effizienz und erneuerbare Energien umzustellen. Das geplante Programm adressiert damit Akteure, die oft wenig eigene Investitionsmittel haben, jedoch eine hohe gesellschaftliche Bedeutung besitzen.
Zuwendungsempfänger: Gefördert werden Erziehungs- und Bildungseinrichtungen der in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände, insbesondere Kitas und andere Einrichtungen der frühkindlichen Bildung.
Was wird gefördert? (Auswahl)
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden.
- Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung
Finanzrahmen: Pro Projekt sind bis zu 2 Mio. Euro förderfähig. Insgesamt stehen voraussichtlich 50 bis 60 Mio. Euro zur Verfügung; der Start ist für Herbst 2026 geplant, die Abwicklung soll über die NBank erfolgen. Die Förderung soll möglichst beihilfefrei ausgestaltet werden, um die hohe angestrebte Förderquote von 90 % zu ermöglichen.
Einordnung / Besonderheit für die Wärmewende: Das Programm (derzeit in Planung) adressiert eine Zielgruppe, die von klassischen Energiewendeförderprogrammen bislang nur begrenzt profitiert hat. Gerade Kitas und Bildungseinrichtungen verfügen häufig über ältere Gebäudestrukturen mit hohem Energiebedarf. Durch die angestrebte hohe Förderquote können freigemeinnützige Träger mit begrenzten Eigenmitteln ihre Gebäude energetisch modernisieren und auf erneuerbare Wärme umstellen.
Bürgerenergiewendefonds: Startphasenförderung
Ziel und Zweck: Die geplante Startphasenförderung soll Bürgerenergiegesellschaften bei der Entwicklung von Projekten im Bereich erneuerbare Wärme und Strom unterstützen. Im Fokus steht die frühe Phase von Vorplanung und Machbarkeitsprüfung, in der bereits erhebliche Kosten entstehen, während gesicherte Einnahmen meist noch fehlen.
Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften, die aus mindestens sieben Personen aus unterschiedlichen Haushalten bestehen.
Was wird gefördert? (Auswahl)
- Ausgaben für Vorplanung und Machbarkeitsprüfungen von Anlagen zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung.
- Projektentwicklung für effiziente Wärme- und Kältenetze.
Finanzrahmen
Pro Projekt können nach De-minimis-Regeln bis zu 300.000 Euro gewährt werden. Die Förderung ist als rückzahlbarer Zuschuss konzipiert: Bei erfolgreicher Realisierung wird sie vollständig zurückgezahlt, bei Wärmeprojekten zu 50 %. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Gesamtvolumen von 6,3 Mio. Euro vorgesehen, abgewickelt voraussichtlich über die NBank.
Einordnung / Besonderheit für die Wärmewende: Die geplante Startförderung setzt gezielt in einer Phase an, in der viele Bürgerenergieprojekte bislang scheitern: bei der Finanzierung von Planung und Projektentwicklung. Durch die Risikoentlastung können insbesondere kleinere Initiativen neue Projekte anstoßen – auch im Bereich lokaler Wärmenetze oder gemeinschaftlicher Energieversorgung.
Fazit und Ausblick
Mit den neuen Instrumenten entsteht in Niedersachsen ein deutlich breiteres Unterstützungsangebot zur Finanzierung von Wärmewendeprojekten, das Kommunen und deren Stadtwerken, freigemeinnützigen Einrichtungen und Bürgerenergieprojekte neue Handlungsspielräume eröffnet. Niedersachsen schafft damit eigene Lösungen, die bestehende Bundesprogramme ergänzen.
Der Bund hat angekündigt, mit dem Deutschlandfonds 30 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln für die Energiewende und andere Zukunftsbranchen bereitzustellen, mit denen insgesamt rund 130 Mrd. Euro an Investitionen mobilisieren werden sollen.
Niedersachsen wird sich zudem auch zukünftig auf Bundesebene dafür einsetzen, dass adäquate Rahmenbedingungen für die weitere Transformation im Wärmesektor geschaffen werden sowie für die anstehenden Investitionen die notwendige Finanzierung gesichert ist.