Finanzierungsinstrumente für die Wärmewende in Niedersachsen

Die Wärmewende in Niedersachsen braucht in den kommenden Jahren erhebliche Mehrinvestitionen – etwa in erneuerbare Energiequellen, Quartierslösungen, energieeffiziente Gebäude und den Ausbau von Wärmenetzen. Neben Bundes- und Landesprogrammen sind Konzernkredite ein Hebel, mit dem niedersächsische Kommunen ihre kommunalen Stadtwerke finanziell stärken können. Zudem werden derzeit neue Bausteine auf Landesebene erarbeitet, die gezielt Kommunen, freigemeinnützige Träger und Bürgerenergiegesellschaften unterstützen sollen.

Im Fachforum „Finanzierung“ des Niedersächsischen Wärmewendekongresses wurden u.a. neue Instrumente vorgestellt, mit denen Niedersachsen die Umsetzung der Wärmewende künftig gezielt stärken will. Zentrale Grundlage dieser Maßnahmen ist das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, aus dem Mittel über das Länder‑ und Kommunal‑Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) bereitgestellt werden. Ergänzend wird das Wirtschaftsförderung‑Sonderprogrammgesetz Niedersachsen (WiFöSPG, NI) wird für nicht-investive Maßnahmen herangezogen.

Einige der Programme des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz befinden sich noch in der finalen Ausgestaltung und sollen vorbehaltlich der beihilferechtlichen Prüfung und Genehmigung umgesetzt werden. Unser Überblick zeigt, für wen sie gedacht sind, welche Investitionen sie ermöglichen – und wo sich neue Spielräume für die Wärmewende vor Ort eröffnen.​​

  

Konzernkredite: Kommunale Unternehmen strategisch stärken

Ziel und Zweck: Seit Anfang 2025 können niedersächsische Kommunen gemäß § 121a NKomVG Kredite aufnehmen und diese als Konzernkredite für bestimmte Investitionen an ihre kommunalen Unternehmen weitergeben. Auf diese Weise wird die finanzielle Situation der kommunalen Unternehmen gestärkt und die Finanzierung von Infrastrukturprojekten im Bereich von Stromverteil- und Wärmenetzen ermöglicht, die für die Erreichung der Klimaneutralität in Niedersachsen dringend erforderlich sind.

Funktionsweise: Die Kommune nimmt einen Kredit zu vergleichsweise günstigen Zinskonditionen auf und leitet ihn (zu marktgerechten Konditionen) an ein mittelbar verbundenes Unternehmen oder eine Einrichtung weiter. Bei einer Weiterleitung zu marktüblichen Zinsen können Kommunen zusätzliche Haushaltseinnahmen entstehen, was ihre finanzielle Situation grundsätzlich verbessern kann. Bei entsprechender Ausgestaltung kann der Konzernkredit für kommunale Energieversorgungsunternehmen eigenkapitalstärkend wirken, verbessert damit Bonität und Kreditfähigkeit und ermöglicht ggfls. eine Hebelwirkung für weitere Fremdfinanzierungen. Auf diese Weise erhalten kommunale EVU einen erweiterten finanziellen Handlungsspielraum, für die Umsetzung von Investitionen in die Stromverteil- und Wärmenetze.

Praxisbeispiel: Ein prominentes Beispiel ist die Stadt Hannover: Durch einen Konzernkredit erhält das kommunale Energieunternehmen enercity ein Gesellschafterdarlehen der Stadt Hannover in Höhe von 700 Mio. Euro für Investitionen in die Energiewende und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Hannover.

Mehr Informationen: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/kommunen/kommunales_haushaltsrecht/kommunale-konzernfinanzierung-in-niedersachsen-239045.html

 

KliKoNI: Neues Investitionsprogramm für kommunalen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Ziel und Zweck: KliKoNI soll Kommunen in Niedersachsen zusätzliche Investitionsmittel für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung bereitstellen und so die Umsetzung vor Ort beschleunigen. Dazu gehören sowohl Maßnahmen zur Minderung von Emissionen als auch zur Anpassung an zunehmende Hitze, Starkregen und andere Klimafolgen.​

Zuwendungsempfänger: Förderfähig sind Landkreise sowie Ober-, Mittel- und Grundzentren in Niedersachsen.​

Was wird gefördert? (Auswahl)

  • Maßnahmen der Klimafolgenanpassung, z. B. Hitzevorsorge und Schwammstadt-Infrastruktur.​
  • Klimaschutzmaßnahmen wie energetische Sanierung kommunaler Gebäude oder auch gebietsbezogene Voruntersuchungen zur Initiierung von Wärmenetzen.​​
  • Bis zu einem Viertel des Budgets pro Kommune kann für nicht-investive Maßnahmen wie Konzepte oder Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.​​

Finanzrahmen: Die Verordnung (derzeit in Planung) ist mit rund 120 Mio. Euro ausgestattet, vorgesehen für die Jahre 2026 bis 2028. Die Mittel werden nach einem Verteilschlüssel auf Landkreise, Ober-, Mittel- und Grundzentren verteilt; die Abwicklung soll über die NBank erfolgen.​​

Einordnung / Besonderheit für die Wärmewende: Für die Wärmewende kann das Programm vor allem dort eine Rolle spielen, wo Kommunen eigene Infrastruktur modernisieren oder ergänzende Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung umsetzen. Dazu zählen beispielsweise energetische Sanierungen oder klimafitte Quartiersstrukturen. KliKoNI ergänzt damit bestehende Förderprogramme und schafft zusätzliche bürokratiearme Spielräume für kommunale Investitionen.

 

Förderung für freigemeinnützige Träger: „Wärme, die Zukunft schafft“

Ziel und Zweck: Mit einem eigenen Programm für freigemeinnützige Träger sollen insbesondere Einrichtungen der frühen Bildung in die Lage versetzt werden, ihre Wärmeversorgung auf Effizienz und erneuerbare Energien umzustellen. Das geplante Programm adressiert damit Akteure, die oft wenig eigene Investitionsmittel haben, jedoch eine hohe gesellschaftliche Bedeutung besitzen.​​

Zuwendungsempfänger: Gefördert werden Erziehungs- und Bildungseinrichtungen der in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände, insbesondere Kitas und andere Einrichtungen der frühkindlichen Bildung.​

Was wird gefördert? (Auswahl)

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden.​​
  • Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung

Finanzrahmen: Pro Projekt sind bis zu 2 Mio. Euro förderfähig. Insgesamt stehen voraussichtlich 50 bis 60 Mio. Euro zur Verfügung; der Start ist für Herbst 2026 geplant, die Abwicklung soll über die NBank erfolgen.​ Die Förderung soll möglichst beihilfefrei ausgestaltet werden, um die hohe angestrebte Förderquote von 90 % zu ermöglichen.

Einordnung / Besonderheit für die Wärmewende: Das Programm (derzeit in Planung) adressiert eine Zielgruppe, die von klassischen Energiewendeförderprogrammen bislang nur begrenzt profitiert hat. Gerade Kitas und Bildungseinrichtungen verfügen häufig über ältere Gebäudestrukturen mit hohem Energiebedarf. Durch die angestrebte hohe Förderquote können freigemeinnützige Träger mit begrenzten Eigenmitteln ihre Gebäude energetisch modernisieren und auf erneuerbare Wärme umstellen.

 

Bürgerenergiewendefonds: Startphasenförderung

Ziel und Zweck: Die geplante Startphasenförderung soll Bürgerenergiegesellschaften bei der Entwicklung von Projekten im Bereich erneuerbare Wärme und Strom unterstützen. Im Fokus steht die frühe Phase von Vorplanung und Machbarkeitsprüfung, in der bereits erhebliche Kosten entstehen, während gesicherte Einnahmen meist noch fehlen.

Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften, die aus mindestens sieben Personen aus unterschiedlichen Haushalten bestehen.​

Was wird gefördert? (Auswahl)

  • Ausgaben für Vorplanung und Machbarkeitsprüfungen von Anlagen zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung.​
  • Projektentwicklung für effiziente Wärme- und Kältenetze.​

Finanzrahmen
Pro Projekt können nach De-minimis-Regeln bis zu 300.000 Euro gewährt werden. Die Förderung ist als rückzahlbarer Zuschuss konzipiert: Bei erfolgreicher Realisierung wird sie vollständig zurückgezahlt, bei Wärmeprojekten zu 50 %. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein Gesamtvolumen von 6,3 Mio. Euro vorgesehen, abgewickelt voraussichtlich über die NBank.​

Einordnung / Besonderheit für die Wärmewende: Die geplante Startförderung setzt gezielt in einer Phase an, in der viele Bürgerenergieprojekte bislang scheitern: bei der Finanzierung von Planung und Projektentwicklung. Durch die Risikoentlastung können insbesondere kleinere Initiativen neue Projekte anstoßen – auch im Bereich lokaler Wärmenetze oder gemeinschaftlicher Energieversorgung.

 

Fazit und Ausblick

Mit den neuen Instrumenten entsteht in Niedersachsen ein deutlich breiteres Unterstützungsangebot zur Finanzierung von Wärmewendeprojekten, das Kommunen und deren Stadtwerken, freigemeinnützigen Einrichtungen und Bürgerenergieprojekte neue Handlungsspielräume eröffnet. Niedersachsen schafft damit eigene Lösungen, die bestehende Bundesprogramme ergänzen.

Der Bund hat angekündigt, mit dem Deutschlandfonds 30 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln für die Energiewende und andere Zukunftsbranchen bereitzustellen, mit denen insgesamt rund 130 Mrd. Euro an Investitionen mobilisieren werden sollen.

Niedersachsen wird sich zudem auch zukünftig auf Bundesebene dafür einsetzen, dass adäquate Rahmenbedingungen für die weitere Transformation im Wärmesektor geschaffen werden sowie für die anstehenden Investitionen die notwendige Finanzierung gesichert ist.

Kontakt

Melanie Hagenau

0171 922 583 5
melanie.hagenau [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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