Förderprogramme überarbeitet

Förderung: Änderungen bei „Niedersachsen Invest EFRE“ und „Niedersachsen Invest GRW“

Zwei niedersächsische Förder-Richtlinien wurden umfassend überarbeitet: „Niedersachsen Invest EFRE“ und „Niedersachsen Invest GRW“. Ziel dieser Überarbeitungen ist es, die Zugangshürden zu senken, die Kriterien an die Möglichkeiten der Unternehmen anzupassen und die Fördermöglichkeiten praxisnäher zu gestaltet. Neben dem Zuschuss zu einzelbetrieblichen Investitionen fördern die Richtlinien auch ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen mit bis zu 60 bzw. 65 Prozent.

Zugang über das Abschreibungskriterium für die Richtlinie „Niedersachsen Invest EFRE“

Bisher war der Zugang zur Förderung im Rahmen der Richtlinie „Niedersachsen Invest EFRE“ ausschließlich an die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze gebunden. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels erschien es nicht mehr zeitgemäß, ausschließlich auf dieses Zugangskriterium zu setzen und es erfolgte die Erweiterung um das Abschreibungskriterium, welches bereits in der Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW“ Anwendung findet.

Konkret können Unternehmen nun auch gefördert werden, deren Investitionsbetrag die durchschnittlich verdiente Abschreibung der letzten drei Jahre – ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen – um mindestens 25 Prozent übersteigt. Damit im Zusammenhang mit der Förderung keine Arbeitsplätze abgebaut werden, muss auch in diesem Fall der Arbeitsplatzsaldo zwischen Antragstellung und Abschluss der Fördermaßnahme positiv sein.

Überarbeitung des Scoring-Systems

Bei der Überprüfung der Richtlinie stellte sich heraus, dass viele kleinere Unternehmen die geforderten Punktzahlen nicht erreichen konnten. Das Scoring-System wurde überarbeitet, um die Anforderungen zu reduzieren und so die Chancen auf Förderfähigkeit zu erhöhen. Dazu gehören die folgenden Anpassungen:

1. Neues Kriterium: „Positive Beschäftigungseffekte“ 

Das bisherige Kriterium „Erhöhung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze“ wurde erweitert. Neben der Schaffung von Arbeitsplätzen fließen künftig auch das Angebot von Ausbildungsplätzen und die Teilnahme der Beschäftigten an externen Fortbildungen in die Bewertung ein. 

2. Anpassungen im Bereich Digitalisierung 

Zur Erfüllung des Kriteriums „Aufbau weitergehender Digitalisierungsprozesse“ ist nun nur noch eine Maßnahme erforderlich. Gleichzeitig wurde die Maximalpunktzahl für diesen Bereich reduziert, um auch kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen eine faire Chance auf Förderung zu ermöglichen. 

3. Flexibilität bei Forschung und Entwicklung

Das bisherige Kriterium „Einstellung von Forschungs- und Entwicklungspersonal“ wurde angepasst. Statt ausschließlich die Einstellung neuen Personals zu bewerten, werden nun auch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen oder die Beauftragung externer Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung berücksichtigt.

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