Förderung für Elektrofahrzeuge im Sozial- und Gesundheitswesen

Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets ab sofort den Kauf rein batterieelektrischer Neufahrzeuge im Sozial- und Gesundheitswesen. Antragsberechtigt sind alle im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Organisationen und Unternehmen; auch Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten etc. in kommunaler Trägerschaft.

Zuwendungsfähig sind die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektroantrieb entstehenden Mehrausgaben. Ebenso zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen AC-Ladeinfrastruktur. Bis zum 31. März 2021 können Förderanträge gestellt werden.

Zum Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil auf der Seite erneuerbar mobil

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