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Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets ab sofort den Kauf rein batterieelektrischer Neufahrzeuge im Sozial- und Gesundheitswesen. Antragsberechtigt sind alle im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Organisationen und Unternehmen; auch Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten etc. in kommunaler Trägerschaft.
Veröffentlicht am: 16. Dezember 2020Zuwendungsfähig sind die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektroantrieb entstehenden Mehrausgaben. Ebenso zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen AC-Ladeinfrastruktur. Bis zum 31. März 2021 können Förderanträge gestellt werden.
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