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Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Sie ist ein Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die bereits zum 1. Januar 2023 in den drei Sanierungsprogrammen mit Neuerungen gestartet ist.
Veröffentlicht am: 30. Januar 2023Die KFN teilt sich in drei Förderprodukte auf:
• "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung" (297)
• "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude" (298)
• "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" (299).
Sie erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln, jedoch ohne Tilgungszuschüsse und Zuschussvariante.
Es wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden gefördert, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert. Bei Wohngebäuden ohne QNG sind es jedoch maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit und 150.000 Euro pro Wohneinheit mit dem Qualitätssiegel.
Bei Nichtwohngebäuden gibt es bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben, wenn kein Qualitätssiegel vorliegt. Bei Nichtwohngebäuden mit QNG sind es bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, jedoch maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben.
Für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend einzubinden. Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bzw. Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG sind zudem eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen.
Ab Juni 2023 wird eine Neubauförderung speziell für Familien in Kraft treten, die WEF (Wohneigentum für Familien). Mit diesem Baustein der neuen Förderung für klimafreundliche Neubauten sollen Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutzten Wohnraum gefördert werden. Hier sollen dann auch die Kreditbeträge deutlich höher sein. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.
Eine tabellarische Übersicht zu den Förderbedingungen finden Sie hier.
Carmen Dittmer
0511-89 70 39-20
carmen.dittmer [at] klimaschutz-niedersachsen.de