Für Kommunen, Betriebe, Bildungseinrichtungen

Förderung von Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels

Mit dem Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" fördert das BMU Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen.

Gefördert werden Projekte in den drei folgenden Förderschwerpunkten:

  • Förderschwerpunkt 1: Anpassungskonzepte für Unternehmen
  • Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung
  • Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Bewilligung. Die Förderung ist keine Dauerförderung. Investive Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Im Auswahlverfahren 2020 können sich Kommunen, lokale Akteure, mittelständische Betriebe und Bildungseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08 - 31.10.2020 mit ihren Ideen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beim Projektträger ZUG bewerben.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Antragsberechtigung, zu den Förderschwerpunkten und zur Förderhöhe finden Sie auf der Internetseite des ZUG .

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