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Mit dem Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" fördert das BMU Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen.
Veröffentlicht am: 09. April 2020Gefördert werden Projekte in den drei folgenden Förderschwerpunkten:
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Bewilligung. Die Förderung ist keine Dauerförderung. Investive Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Im Auswahlverfahren 2020 können sich Kommunen, lokale Akteure, mittelständische Betriebe und Bildungseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08 - 31.10.2020 mit ihren Ideen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beim Projektträger ZUG bewerben.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Antragsberechtigung, zu den Förderschwerpunkten und zur Förderhöhe finden Sie auf der Internetseite des ZUG .