5. Vereinfachung der Wärmeplanung
Bislang ist die Möglichkeit zur Vereinfachung der Wärmeplanung über eine Verordnungsermächtigung (vgl. § 33 WPG) den Ländern überlassen. Wie Bundes- und Landesrecht diesbezüglich im Detail zukünftig ineinandergreifen, ist bei Anpassung bzw. Einführung eines vereinfachten Verfahrens im WPG bislang nicht geklärt. Unserer Ansicht nach besteht das Risiko, dass mit einer deutlichen Vereinfachung der Wärmeplanung auch eine Reduzierung der vom Land bereitgestellten finanziellen Mittel (Konnexität) einhergehen kann. Näheres hierzu ist jedoch noch nicht bekannt.
Viele kleinere niedersächsische Gemeinden haben sich bereits über die Förderung aus der Kommunalrichtlinie auf den Weg gemacht und wären ggf. erst bei der Fortschreibung des Wärmeplans von den zukünftig geplanten Vereinfachungen betroffen.
Für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohner:innen gibt das Eckpunktepapier Aussicht auf eine deutliche Vereinfachung für die Wärmeplanung auf etwa 20 Prozent des bisherigen Aufwands, so dass die Wärmeplanung in kürzerer Zeit abgeschlossen werden kann. Bislang lag die Grenze für ein vereinfachtes Verfahren bei 10.000 Einwohner:innen. Mit einer Anhebung dieser Grenze auf 15.000 Einwohner:innen könnten in Zukunft ca. 240 statt vormals knapp 130 Samt- und Einheitsgemeinden von einem vereinfachten Verfahren profitieren. Es bleibt abzuwarten, welche Möglichkeiten die Vereinfachungen im Zusammenspiel mit der Fortschreibung der Wärmeplanung bietet.
Für die Vereinfachung soll insbesondere die Datenerhebung für die Wärmeplanung neu ausgerichtet werden. Statt Verbrauchsdaten erheben zu müssen, sollen in der vereinfachten Wärmeplanung zukünftig Wärmebedarfsdaten genutzt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Datenerhebung und –aufbereitung von Verbrauchsdaten Zeit und Kapazitäten binden kann. Auch die erforderliche Aggregation der Verbrauchsdaten von Einfamilienhäusern hat in der Vergangenheit zu vielen Fragen und Unklarheiten geführt. Mit Blick auf § 15 WPG ist jedoch auch jetzt bereits die Verwendung von Wärmebedarfen für die Bestandsanalyse zulässig. Viele Kommunen nehmen diese Möglichkeit bislang jedoch nicht wahr, da sie sich von den Verbrauchsdaten eine höhere Genauigkeit erhoffen. Diese ist für die strategische Wärmeplanung jedoch nicht zwingend erforderlich und für die Erkenntnisse und die Definition von Maßnahmen meist weniger ausschlaggebend als gedacht.
Für kleine Kommunen können weitreichende Vereinfachungen einen Mehrwert bieten, da sie ihre häufig begrenzteren personellen und finanziellen Kapazitäten so zielgenauer Nutzen können. Gleichwohl muss man herausstellen, dass eine starke Vereinfachung der Wärmeplanung auch dazu führen kann, dass Chancen übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das Knowhow der lokalen Akteure sowie die örtlichen Gegebenheiten sollten also auch weiterhin im Blick behalten werden.
6. Kälteplanung
In Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohner:innen soll mit der Fortschreibung der Wärmeplanung auch die Kälteversorgung berücksichtigt werden. Dies steht im Einklang mit den Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Hiermit wird unserer Ansicht nach ein neuer Bestandteil definiert, der bislang nicht Teil eines Wärmeplans war. Somit muss hier auch von einer entsprechenden Berücksichtigung bei der Zuweisung von finanziellen Mitteln durch das Land (Konnexität) ausgegangen werden.
Grundsätzlich sollten aus fachlicher Sicht sowohl Kälte- als auch Wärmeversorgung berücksichtigt und in den Planungsprozess einbezogen werden, sofern sie von örtlicher Relevanz für den Planungsprozess und die Umsetzung hin zu einer treibhausgasneutralen Energieversorgung sein können.
7. Wärmenetze und Einsatz von Energieträgern
Im Eckpunktepapier wird die zentrale Bedeutung von Nah- und Fernwärmenetzen für die zukünftige Wärmeversorgung betont. Selbstverständlich ist es wichtig, den Ausbau von Wärmenetzen zu stärken, dort wo sie sinnvoll sein können. Ebenso bleibt die Umrüstung bestehender Wärmenetze weg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren, treibhausgasneutralen Energiequellen eine sehr relevante Komponente für die Wärmewende.
Dennoch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es in Niedersachsen vielerorts bislang keine Bestandswärmenetze gibt. Viele Kommunen identifizieren deutlich weniger als die Hälfte ihrer zu beplanenden Gebiete als potenzielle Wärmenetzgebiete. Dies kann zum einen an der schütteren Siedlungsstruktur liegen, also einer geringen Bebauungs- und Wärmedichte, oder zum anderen an der mangelnden Verfügbarkeit von ausreichenden energetischen Potenzialen, die sich für die Einspeisung in ein Wärmenetz anbieten. Zusätzlich mangelt es oftmals an Betreibern bzw. Betreibermodellen sowie am fehlenden Knowhow zum Bau und Betrieb von Wärmenetzen in den Kommunen. Energiegenossenschaften können hier theoretisch einen Beitrag leisten, jedoch nicht überall die Wärmewende stemmen.
Das Eckpunktepapier skizziert den Einsatz von grünen Gasen für die Wärmeversorgung und misst diesen eine besondere Rolle im Gasnetz bei. Es muss klar sein, dass diese Gase irgendwo herkommen müssen - möglichst ohne neue globale Abhängigkeiten. Insbesondere ländliche Kommunen sind im Rahmen ihrer Wärmeplanung bereits in den Austausch mit den örtlichen Betreibern der Biogasanlagen getreten, um langfristige Versorgungskonzepte zu erarbeiten und die lokalen Kapazitäten auch vor Ort zu nutzen. Wie dies im Widerspruch zu den Plänen aus dem Eckpunktepapier steht, bleibt abzuwarten und bedarf ebenfalls Klärung.