Energiepreise

Gelten die Gas- und Strompreisbremsen auch für Kommunen?

In der vergangenen Woche hat der Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen gebilligt. Während Unternehmen und Privatleute explizit als Profiteure der Preisbremsen genannt und bekannt sind, werden Kommunen in der Berichterstattung nicht erwähnt. Daher wurde die KEAN von Kommunen um eine Einschätzung gebeten.

Die Beantwortung der Frage, ob Kommunen ebenfalls von den Preisbremsen profitieren, lässt im ersten Moment Raum für Interpretation. Bedingt wird dies dadurch, dass Kommunen nicht explizit als Betroffene der Preisbremsen erwähnt werden. Der Blick in die Gesetzestexte engt das Bild aber ein, da hier genauer definiert wird, wer von den Bremsen profitiert. Dies wären:

Im Strombereich: Letztverbraucherinnen und -verbraucher, die über eine Netzentnahmestelle von Elektrizitätsversorgungsunternehmen Strom geliefert bekommen.

Im Gasbereich: Letztverbraucherinnen und -verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas sowie Kundinnen und Kunden von Wärme, es erfolgt hier eine weitere Definition der Begünstigten nach Kunden mit Standartlastprofil (SLP) und Großverbraucher mit registrierter Leistungsmessung (RLM).

Die Bremsen unterscheiden also nicht nach der Art des Verbrauchs, sondern nach der Art der Abnahmestelle. Kommunen dürften daher – wie grundsätzlich alle Strom-, Gas- und Wärmekunden – von den Bremsen profitieren. Diese Einschätzung teilen nach unserer Recherche auch kommunale Interessenverbände und Energieversorgungsunternehmen. 

Die Gesetze wurden am 16.12.2022 im Bundesrat gebilligt, so dass die Zuschüsse wie beschlossen ab Januar gelten. Weitere Informationen auf der Seite der Bundesregierung.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Kommunen bei Fragen und Aufgaben zur Energiewende gerne beratend zur Seite steht; rechtlich verbindliche Aussagen zu Gesetzen und Förderungen der Bundesebenen können wir jedoch nicht treffen.

Newsletter
abonnieren