Neue Förderrichtlinien für niedersächsische Kommunen und KMU

Immenses Interesse von Kommunen und Unternehmen an neuer EFRE-Förderung

Energiewende in Niedersachsen? Dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Kommunen im Land bereit dafür sind, zeigte das große Interesse an neuen Fördermöglichkeiten für Betriebliche Ressourceneffizienz sowie Klimaschutz und Energieeffizienz. Über 700 Personen haben an zwei Informationsveranstaltungen teilgenommen, die wir in Kooperation mit der NBank und regionalen Partnern im Januar durchgeführt haben.

Bis zum Jahr 2030 soll der Treibhausgasausstoß der EU um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 reduziert werden. Als Beitrag zur Erreichung dieses Zieles werden in der Förderperiode bis 2027 mindestens 30 Prozent der Fördermittel des gesamten EU-Haushalts in den Klimaschutz investiert. Diese "Klimaquote" gilt auch für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, kurz EFRE. Über die NBank stehen ab sofort zwei neue Förderprogramme aus EFRE- kombiniert mit Landesmitteln für klimabezogene Vorhaben bereit:

 

1. „Klimaschutz und Energieeffizienz" bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 70 % für

  •  Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (Verbundmaßnahmen)
  •  Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
  •  Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
  •  Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke (nur für KMU).

 

2. „Betriebliche Ressourceneffizienz" bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 80 % für

  •  Betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz
  •  Betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten
  •  Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben.

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sind für beide Programme zuwendungsberechtigt – Kommunen, gemeinnützige Organisationen und andere Trägerinnen öffentlicher Gebäude können nur Förderanträge für das Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz" stellen.

Bei Antragsstellerinnen und Antragsstellern werfen neue Förderrichtlinien erwartungsgemäß viele Fragen auf. Daher haben wir gemeinsam mit der NBank und regionalen Partnern im Januar zwei Informationsveranstaltungen angeboten. Die verfügbaren Plätze waren schnell ausgebucht, für alle weiteren Interessenten stehen die Vorträge und Informationen zur Verfügung. 

Nachlese Infoveranstaltung für Kommunen am 17.01.2023

Nachlese Infoveranstaltung für Unternehmen am 31.01.2023

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